Malpfahl, m. 1. ein Pfahl, bei welchem die Höhenlage der oberen (Stirn⸗)Fläche als maßgebend für die Höhenlage eines andern Gegenstandes angesehen wird. Malpfähle, welche für Wassertriebwerke, 3. B. Mühlen re., gelten, werden entweder direkt in den betreffenden Wasserlauf fest eingerammt und die Stirnfläche miteiner Metallkapsel geschützt, auf welcher sich gewöhnlich ein Knopf befindet „dessen Höhenlage diejenige des höchst zuläissigen Wasserstandes angiebt; oder mam rammt den Pfahl in das feste Land und überzieht ihn wieder mit Boden. In HEIDELBERG O Universitdiesem Fall gilt er als Fixpunkt für die Höhenlage einer Schützenschwelle, eines Wehrfachbaums etc. Liegt er mit einem derselben nicht in gleichem Niveau, so wird der Niveauunterschied in ein besonderes Dokument verzeichnet Häufig wird hierzu Mauerwerk mit einem in dessen Mitte eingesetzten Stein benutzt und dieser im allgemeinen auch Malzeichen genannt. — 2. s. v. w. Grenzpfahl, s. Aichpfahl. Malsul, Malersal, m. (Theaterb.). Ein solcher habe Seitenlicht durch nach Norden stehende, erst mindestens 1/% m. über dem Fußboden beginnende, aber bis zur Decke aufsteigende Fensteru ein durch dichteZugvorhänge schließbares Oberlicht in der nach Norden geneigten Decke.