Feedmengesetzt
VerkehrBau-Lexikon 1881

mengesetzt, die neben einander heruntergeschoben werden können; der Schiffer nennt nur den im Schiff freistehenden Theil Mast, frz. bas⸗-mat, u. auch dieser ist entweder aus einem Stück, frz. d'un brun, oder zusammengesetzt, frz. m. d'assemblage, engl. made mast; das darauf gesetzte Stück heißt Stenge, span. calces, u. das auf diese gesetzte Bramstenge und obere Bramstenge oder Top; sed.betr. Art. Ihrer Stellung nach theilt man die Masten ein wie folgt: 1. der große Mast oder Mittelmast, frz. grandmat, engl. main-mast, im ganzen 2½mal so hoch wie das Schiff breit ist, ½ dieser Länge kommt auf den Top. — 2. Fockmast, frz. mat de misaine, engl. foremast, ist um ¼ kürzer als der große Mast. — 3. Besahnmast oder Hintermast, franz. mat d'artimon, mät de fouque, engl. mizenmast, mit Kreuzstenge und Kreuzbramstenge. — 4. Bugspriet mit dem Klüverbaum, s. d. betr. Art. und d. Art. Schiffbau. Masthuche, k. (Bot.), s. d. Art. Buche 1. Masteiche, f. (Bot.), s. v. w. Sommereiche, s. Eiche 1. Mastenhook, k. (Schiffb.), Umzäunung von starken Palissaden für die noch unbearbeiteten Masten, wenn sie noch im Wasser liegen, damit sie nicht aufreißen. Mastenkoker, m., cornet m. de mat, engl. masttrunk (Schiffb.), auf Booten, Schaluppen etc., ein zum Feststehen des Mastes dienendes, hinten offenes Gehäuse von drei Bretern, vom Boden bis an den Bord reichend, worin der Mast an der halbrunden Oeffnung, dem Gebiß der Mastenduft oder Ducht, d. h. einer starken Querbank, von einer eisernen Krampe gehalten wird. Mastenkrahn, m., frz. mature, engl. masting-sheers, PI., Maschine zum Aufrichten der fertigen Masten, auf den Ufern oder auf einem Fahrzeug stehend. Das Aufwinden geschieht entweder wie bei einem gewöhnlichen Krahn, oder mittels Gangspillen (Vertikalwinden), oder auch mittels eines Bullen (s. d.). Master of works, s. engl., Werk⸗, Baumeister. Master-key, s., engl. (Schloss.), Hauptschlüssel. Master-stroke, s., engl. (Gew.), Stichelriß, Meißelriß, Musterriß. Master-worker, s., engl., Werkführer. kitt, m. de fer, Rostkitt; m. AVitrer, ital m. da vetrajo, Glaserkitt. mastiquer, v. tr.,frz., kitten; m. les vitres, die Scheiben verkitten. glit / mothes 18835d3/0348 Mastir, m., frz. mastic, m., engl. mastich, mastic, span. almiztega, aus der eingeschnittenen Rinde des Mastirbaumes (Mastix-Pistazie, Pistacia lentiscus) ausschwitzendes, gelbliches, wohlriechendes Harz, dient zu Bereitung von Firniß; dazu breitet man den M. auf dem Tisch aus, sucht jedes reine, schöne Stückchen aus, daß die gelben und schmutzigen Stücke zurückbleiben, welche für schlechte Sorten Firniß und feinere Sorten Siegellack verwendet werden können. Auf Chios gewann man früher jährlich 50000 Etr. Mastirasphalt, m., s. im Art. Asphalt. Mastircement, m., Zrunnenmacherfitt, franz. mastic m. des fontainiers, ital. mastice da fontaniere, engl. mastich, besteht aus 30 Th. Sand, 60 —70 Th. Kalk, 2—3 Th. Bleiglätte und 60 Th. Leinöl, zu dünnem Blei angerührt, und dient bei Brunnenbauten etc. zum Verstreichen der Fugen. Die Italiener bereiten ihn aus Pech oder Harz mit Cementpulver und Werrig. Mastirdach, u., s. d Art. Dachdeckung im 2. Band. Mastirfirniß, m., s. d. Art. Firniß. Mastkorb, m., richtiger Mars (s. d.). Mastra, f., lat., gewölbie Kloake, daher auch Kellergewölbe, Kassengewölbe, ja selbst Geldkasten. Mastrichter Aestrich, m., s. Aestrich 19. GMlaststall, m., s. d. Art. Brennerei und Stall. Masura, f., ital., f. v. w. mansio, bes. aber Masure, f. frz., altes Gemäuer, Ruine, die des Wiederaufbauens nicht mehr werth ist. Maß, u., auch oft noch Maaß geschrieben, frz. wesure, f., engl. measure, span medida, ist diejenige bekannte Größe, welche als Vergleichsmittel zur Beurtheilung der Quantität von nicht diskreten Größen (3. B. Linien, Flächen, Körpern, Winkeln, Kräften, Massen, Zeiten) gebraucht wird. Jede dieser Größenarten wird durch Vergleichung mit einer derselben Art angehörigen, von Haus aus in ihrer Größe willkürlich gewählten Mäßeinheit gemessen, so die Linien durch irgend welche Länge, z. B. Meter, Fuß, Elle, Ruthe, Meile etc.; die Flächen durch das Quadrat der Längeneinheit oder irgend eine andere Flächeneinheit, die Körper durch eine Würfeleinheit. I. Moderne Mäßeinheiten und ihre Eintheilung. Namentlich in Deutschland existirten bis vor Kurzem ungemein viel verschiedene Mäßsysteme, meistens auf dem Duodecimalsystem basirend. In Anerkennung der aus dieser Manchfaltigkeit für den Verkehr erwachsenden Unbequemlichkeit faßte am 25. September 1858 die elfte allgemeine deutsche Architektenverfammlung zu Stuttgart den Beschluß, das Möglichste zur Einführung eines Deeimalmäßsystems, und zwar des französischen mit deutschen Benennungen zu thun. Ueber dieses Maßsystem s.französische Mäße und Gewichte. Neben vielen vereinzelten Versuchen wendete man sich an den deutschen Bundestag, und dieser ernannte eine Kommission von Fachmännern, welche ihre Arbeit zu Ende des Jahres 1865 vollendet hatte, basirend auf einem von Karmarsch ausgearbeiteten Gesetzentwurf, der den Meter unter der Benennung Stab einführte, getheilt in 100 Neuzoll 2à 10 Strich; der Dekameter sollte Kette heißen, das Ar hielt 100 Quadratstab 1 Quadratkette; das Liter hieß Kanne = 2 Schoppen. Das Hektoliter hieß Faß und hatte 2 Scheffel. Preußen zögerte, dem Entwurf beizutreten; da brach 1866 der Bund zusammen. Der neu gegründete Norddeutsche Bund adoptirte 17. Aug. 1868 die französische Mäß⸗ u. Gewichtsordnung mit französischen Benennungen. Nur Hektometer, Myriameter, Decimeter u. Quintal sind nicht angeführt, hinzugefügt hingegen Meile (Neumeile), Schoppen u. Centner. Die Einführung war fakultativ für 1. Januar 1870, obligatorisch für 1. Januar 1872. — Seitdem hat das Deutsche Reich das Gesetz adoptirt, aber noch das Pfund eingefügt, die von Karmarsch vorgeschlagenen Namen als Nebenbenennungen, auch für das Dekagramm die Nebenbenennung Neuloth gestattet. In Oesterreich ist der Gebrauch der metrischen Mäße und Gewichte vom 1. Januar 1873 an gestattet, seit 1. Januar 1876 ganz ausschließlich anzuwenden und der Gebrauch der bis dahin gesetzlich gültigen Mäße und Gewichte mit Ausnahme der durch das Gesetz vom 15. März 1871 eingeführten Schiffstonne und Seemeile untersagt. Dabei sind Decimeter, Deciliter und Centiliter als selbständige Mäße außer den im Deutschen Reich geltenden noch aufgeführt. So gilt denn jetzt das

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 3, S. 338Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 12

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Verkehr 6