Rechnungswesen, n. beim Bau. Ueber diejenigen Rechnungsarbeiten, die vor Beginn des Baues vorgenommen werden müssen, um die Kosten wenigstens annähernd zu bestimmen, s. im Art. Bauanschlag; betreffs das R. während des Baues s. d. Art. Bauleitung. Nach Vollendung des Baues sind noch die einlaufenden Rechnungen durch Vergleichung mit den Anschlägen und Akkorden zu prüfen, s. d. Art. Kollaudirung, wobei die Lieferscheine u. sonstige Belege als Kontrolmittel dienen. Dann folgt noch die Zusammenstellung der Kosten nach Maßgabe dieser Rechnungen.
Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 4, S. 25Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei