FeedRechnungsprobe
Recht & StaatBau-Lexikon 1881

Rechnungsprobe, k. franz épreuve, k. kann sehr verschieden bewerkstelligt werden. Hierher gehören besonders die Aennerprobe (s. d.) und die Elferprobe. Diese beruht auf dem Satz, daß der Rest einer Zahl nach ihrer Division durch 11eben so groß ist wie der Rest, welcher übrig bleibt, wenn man den Ueberschuß der Sum me der ungeradstelligen Ziffern von rechts her über diejenige der geradstelligen durch 11 theilt. So giebt 82957 bei der Division durch 11 den Rest 6, weil 8+9 7 — 2— 5-17 durch 1 getheilt diesen Rest übrig läßt. Ist die Summe der geradstelligen Ziffern größer als die der ungeradstelligen, so addire man zu den letzteren ein Bielfaches von 11. — Die übrig bleibende Zahl heißt die Probezahl. Hat man nun eine Reihe von Zahlen addirt, so bilde man flür jede derselben, sowie für die erhaltene Summe, die Probezahl, addire die Probezahlen der einzelnen Summanden und theile das dabei hervorgehende Resultat durch 11. Stimmt der dabei bleibende Rest mit der Probezahl der Summe überein, so kann man auf die Richtigkeit der Rechnung schließen. Bei der Multiplikation bildet man die Probezahlen der Faktoren, multiplizirt sie mit einander u. dividirt das Produkt durch 11. Der dabei bleibende Rest muß mit der Probezahl des Produktes übereinstimmen, wenn dies richtig sein soll. Z. B. es ist 835674 4 27385 22884932490. Die Probezahl des ersten Faktors ist 4, des zweiten 6, also die des Produktes 2, weil 446 24, durch 11 getheilt, Lals Rest läßt. Neuner⸗ u. Elferprobe setzen voraus, daß nicht zwei Fehler bei der Rechnung begangen sind.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 4, S. 25Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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