Regia, f., lat., 1. s. v. w. Basilika. — 2. Königlicher, och auch bischöflicher Palast. — 3. Soil. porta, Hauptüre einer Kirche, eines Schlosses. — 4. Chorschranken. Regie, f., frz., Selbstverwaltung, in Regie bauen s. v. in Taglohn ausführen lassen, ohne Architekten od. Baunternehmer, ohne Akkordgebung bauen. Regierungsgebünde, v., Gebäude für höhere Verwalingsbehörden. Es enthalte die nöthigen Sessivnszimmer ir die einzelnen Ministerien nebst den dazu gehörigen zekretariaten, Konferenz⸗ u. Empfangszimmern, ferner anzleien, Dienerstuben, Wartezimmer und Vorräume, sowie auch einige große Säle für Kollegiatsitzungen, Konferenzen, Repräsentationen, ferner geräumige Archive, sichere Kassenzimmer, feuerfeste Aerare re. Die zu jedem einzelnen Ressort gehörigen Räume vereinige man zu Gruppen, welche besondere Eingänge erhalten, dennoch aber unter einander in Verbindung stehen müssen; leichte Uebersichtlichkeit der ganzen Anlage, ein stattliches, elegantes, jedoch nicht prunkhaftes Aeußere, in edlen, großen Verhältnissen entwickelt, sind hauptsächlich bei dem Entwerfen eines solchen Gebäudes anzustreben.