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AllerleiBau-Lexikon 1881

Hospital, Spital, n., Spittel, m., frz. höpital, hospice, mium. I. Im allgemeinen begreift man unter diesem Namen alle Arten Wohlthätigkeitsanstalten (ital. Iuogbi pii) oder auch große Gebäude zu Unterbringung und Verpflegung von Menschen, welche durch Alter, Krankheit, Schwäche, Armuth od. dergl. verhindert sind, sich selbst Pflege u. Unterhalt zu verschaffen; also Herberge, Hospiz,., Siechenhaus etc. Für alle Arten derselben gelten folgende Punkte: 1. Man sorge für Geräumigkeit und Bequemlichkeit in den Aufenthaltsräumen, in den Höfen, Gärten und Verbindungsgängen, Küchen und Speisesälen, Waschräumen etc. Für die Verwaltungs⸗ und Direktionsräume sowie für Dienstwohnungen verschwende man nie zu viel Raum. 2. Man sehe auf gesunde Lage, namentlich der für die Pflege selbst bestimmten Theile; nur bei sehr großen Hospitälern wende man ganz geschlossene Höfe an, jedoch dürfen Küche und Waschraum nie im Haupthofe liegen Die eigentlichen Wohnräume lege man möglichst nach Süden. 3. Man bauenicht zu hoch, allerhöchstens Parterre und zwei Etagen. 4. Man vermeide, zu viele Personen in einem Lokal unterzubringen. 5. Gänge zwischen zwei Reihen von Gemächern sind nicht zu empfehlen, weil es solchen Gängen leicht an frischer Luft fehlt. 6. Die Betten dürfen nicht zu dicht stehen, der Zwischenraum muß mindestens 1,% m. betragen. Säle für 2 Reihen Betten seien mindestens 6 m. breit. Man rechne auf jeden Kranken 6 qm. 7. Man bemesse die Höhe der Säle so, daß auf jeden Kranken mindestens 15 cbm. Luft kommen. Die Wohnräume hingegen mache man nicht zu hoch, nicht gern über 3½ m. 8. Die Betten dürfen nie auf Fenster treffen und müssen mit Vorhängen versehen sein. 9. Man treibe nicht unnützen Luxus. 10. Die Abtritte dürfen nicht zu entfernt sein; am besten bringt man sie in Ausbauen zwischen je zwei Sälen an, und zwar so, daß man aus dem Sal nach dem Abtritt nur durch das Zimmer des Wärters gelangen kann. 11. Jeder Säl erhalte ein besonderes Vestibül. II. Besondere Anordnungen außer diesen allgemeinen Bestimmungen erheischen noch einzelne Hospitäler nach ihrem Sonderzweck: a) Krankenhaus, nu., franz. infirmerie, maladrerie, engl. infirmary, lat. infirmatorium, xenodochium, valetudinarium. Die meisten Kranken lege man gegen Süden, Fieber-und Augenkranke gegen Norden; Apotheke und Küche erhalten einen besonderen Hof, ebenso die Dienstwohnungen. Nicht gern legt man mehr als acht Kranke in ein Zimmer. Hatdie Anstalt ein Parterre und zwei Etagen, so bringe man in das Parterre Hausmannswohnung, Aufnahmezimmer mit Badewanne und Bettalkoven, daneben ein Berathungszimmer sowie die Apotheken, deren Laboratorium im Souterrain liegen kann. Bäder müssen in jedem Geschoß wenigstens zwei sein. Die schwersten Kranken, denen der Transport schaden könnte, bringt man am besten im Parterre unter. In der ersten Etage leichte Fieberkranke etc., sowie Archiv, Versammlungssäl etc. In der zweiten Etage, besser jedoch in einem Flügel, die ansteckenden Kranken. Ebenso gesondert Kostgänger und Rekonvalescenten. Das Todten⸗ und Sektionszimmer liege gegen Norden. Auf 400 Kranke rechne man sechs Badewannen. In den Krankenzimmern heize man mit Oefen od. mit warmem Wasser; die Treppe sei sehr geräumig, der Eindruck des Aeußeren einladend und wohlthuend. Für guten Abzug des Unraths undgute Ventilation muß man sorgfältig bedacht sein. — Gegenwärtig ist die beste Hospitalform die Baracke, ein verkleinerter Pavillon für höchstens 16 Betten; sie bietet dem Kranken die meisten Vortheile für reine Luft, weil sie nicht nur auf allen Seiten, oder, wenn sie an einen Korridor anstößt, wenigstens auf drei Seiten von Luft umgeben ist, sondern weil auch eine 1—2 m. hohe Luftschicht zwischen ihr und der Erdoberfläche, welche letztere mit Plattenpflaster oder Aestrich überzogen sein muß, sich befindet, so daß die gesundheitsnachtheiligen Bodengase unmöglich in den Krankenraum eindringen können. Eüm.] b) Irrenhaus. Solche sind ähnlich anzulegen, müssen aber noch Isolirzellen u. einen Garten mit besonderen Abtheilungen enthalten; s. d. Art. Irrenhaus. ) HOuarantänehaus und Lazareth, Siechenhaus, engl. Jazar-house, Leprosenhaus, ital. casa dei leprosi, lat. lazarum, leprosorium. Solche erhalten dieselbe Einrichtung wie a., nur statt der Krankensäle durchgängig Isolirzellen sowie Promenaden für die Rekonvalescenten etc. Bei einer Quarantäne müssen die noch nicht Untersuchten, die Unverdächtigen, Verdächtigen und die wirklich angesteckten Personen und Waren sorgfältig getrennt werden. Die Umfassungsmauer sei doppelt und sehr hoch; dann ist noch nöthig: eine Räucherungsanstalt, ein Gefängnis, ein Gottesacker u. s. w. d) Waisenhaus, lat. orphanotrophium, und Findelhaus, lat. brephotroplium, ital. casa dei esposti. Solche enthalten außer den Räumen für Pflege und Wohnung noch Schulräume, Spielhöfe, Gärten re., siehe übr. Schule. e) Armenhaus, lat. Ptocho trophium, hospitale pauperum, s. d. betr. Art. f) Bürgerhospital, Hospital für alte Männer oder Weiber, oder für Beide, frz. hötel-Dieu, m., maison-Dieu, f., lat. Gerontoniconium, die Zimmer richtet man zu einer oder zwei Personen, mit oder ohne Schlafzimmer ein, je nach dem, was die Aufzunehmenden zahlen; die Einrichtung, im ganzen etwas splendider als bei den Armenhäusern, sei doch immer einfach, aber freundlich.

Illustrirtes Bau-Lexikon. Praktisches Hülfs- und Nachschlagebuch im Gebiete des Hoch- und Flachbaues, Land- und Wasserbaues, Mühlen- und Bergbaues, der Schiffs- und KriegsbaukunstHrsg. von Oscar Mothes, 4. Aufl., Leipzig und Berlin: Otto Spamer 1881–1884 · Bd. 3, S. 66Scan: Universitätsbibliothek Heidelberg · gemeinfrei

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