Ziegelsparren, m., s. d. Art. Bauholz F. L. I. Biegelstreichen u., franz. moulage des briques, engl. brick-making. Das Streichen der Ziegel geschieht auf zweierlei Art: im Wasser und im Sand. Die zu beiden erforderlichen Apparate bestehen aus folgenden Stücken: 2) Eine große, 3½ m. lange, gewöhnlich 1¼ m. breite Tafel (Streichtisch, Formtisch), welche entweder feststeht oder auch fortgerückt werden kann. p) Die Form oder Schablone, welche zu dem Streichen im Wasser ein eiserner Rahmen, zu dem Streichen im Sand hingegen ein hölzerner Rahmen ist, dessen oberer Rand mit einer schwachen eisernen Schiene beschlagen ist, damit die Form durch das Abstreichen mit dem Streichbret nicht abgenutzt und niedriger wird. Die Ziegelform muß im Lichten so viel weiter sein, als der gestrichene Ziegel während des Trocknens u. Brennens schwindet, damit er das gesetzlich vorgeschriebene Mãäß behält. ) Das Streichholz (Streichbret), ein 45em.langes, 7—8 em breites und 1½ enn. dickes Lineal. Zu jedem Tisch gehören zwei Stück. Man muß sie täglich untersuchen, weil sie sich leicht auf den eisernen Schienen abnutzen, wodurch die Ziegel ungleiche Stärke erhalten. d) Ein Wasser- und ein Sandkasten. e) Ein Untersetzbret, welches unten mit zwei Leisten versehen ist, auf dessen oberen Theil die Form gesetzt wird. k) Mehrere Abtragebretchen.