Girobanken sind Kassenanstalten, welche weder Kredit nehmen noch geben, sondern von ihren Kunden nur bare Einzahlungen annehmen, die denselben auf einem Bankfolium gutgeschrieben und vollständig bar zu ihrer Disposition gehalten werden, während die Bank im übrigen nur das Geschäft besorgt, auf Grund von Anweisungen bestimmte Summen bis zur Höhe der Aktiva der Einleger von einem Conto auf das andere zu übertragen. Die letzte reine G., die sich in der neuern Zeit erhalten hatte, die hamburger, ist Ende 1875 aufgehoben worden. (S. Banken und Giroverkehr.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 56Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei