Depositenbanken heißen im Gegensatze zu den ältern reinen Girobanken (s. d.) und den Noten- oder Emissionsbanken diejenigen Kreditvermittelungsanstalten, welche ihrerseits Kredit nehmen, indem sie «Depositen zur Benutzungv (irreguläre Depositen) annehmen, über deren Beträge die Einleger entweder zu jeder Zeit, namentlich durch Checks (. d.), oder nach vereinbarten kurzen Kündigungsfristen verfügen können. Die Einzahlungen erfolgen übrigens keineswegs bloß in Bar, sondern auch durch Gutschrift von Wechseln und Checks. Man kann gegenwärtig zur Klasse der D. alle Handelsbanken rechnen, die nicht das Recht der Notenausgabe besitzen. (S. Banken.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 61Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei