FeedHalbleute nannte man sonst Pächter
Recht & StaatBrockhaus 1882

Halbleute nannte man sonst Pächter, welche an Stelle eines Pachtgeldes von ihren Pachtungen die Hälfte des Ertrags (Halbpacht) an den Grundherrn abgaben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 723Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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