Drako (grch. Drakon), aus einer alten athenischen Adelsfamilie (Eupatride), erhielt von seinen Standesgenossen als Archont Eponymos des J. 620 v. Chr. den Auftrag, die bestehenden Rechtssatzungen und den Gebrauch der Gerichte aufzuzeichnen. Man 90 dabei einerseits einer dringenden Horderung des olks nach, welches dadurch der willkürlichen Gerechtigkeitspflege der Archonten und der Geschlechter ein Ende gemacht wissen wollte. Aber auf der andern Seite schuf D. aus dieser Kodifikation dem Adel eine Waffe gegen das Volk. Die außerordentliche Strenge dieser Gesetze, die das geringste Verbrechen, z. B. den Fruchtdiebstahl, ja sogar den Müßiggang, gleich der Beraubung der Tempel und dem Mord mit dem Tode bestraft haben sollen, ist Desralten pri geworden. D. war über die Härten es alten primitiven Gewohnheitsrechts noch weit hinausgegangen, hatte namentlich auch das alte lon ua Schuldrecht noch bedeutend verschärft. Solon but nur das eigentliche Blutrecht und die auf das dabei zu beobachtende Prozeßverfahren bezüglichen Bestimmungen des D. in die Solonische Gesetzgebung aufgenommen. Es ist daher von diesen eine nähere Kunde geblieben, während über die übrigen Bestimmungen, sowie über die Schicksale des D. selbst nur em Hass Nachrichten überliefert sind. Er soll vor dem Hasse des Volks nach Agina geflohen und im Auslande gestorben sein.