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Recht & StaatBrockhaus 1882

Hundetragen war eine ursprünglich bei den Huuiee⸗ und Schwaben und dann im ganzen Deutschen Reiche übliche Strafe adeliger Landfriedensbrecher. Dieselben mußten nämlich, bevor das Todesurteil an ihnen vollstreckt wurde, einen

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 467Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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