Handlehn nennt man ein frei und ohne Be-Wworenes gegebenes Lehn, oder auch ein unbeschworenes Lehn oder ein unmittelbar vom Lehnsherrn empfangenes Lehn.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 808Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei