FeedHandscheidung
NaturlehreBrockhaus 1882

Handscheidung, in der Aufbereitung (s. d.) die einfachste Art der Erzseparation, durch Zerschlagen der vom Bergmann gewonnenen Mineralien mit Handhämmern und Sortieren des haltigen vom tauben Gestein ohne Zuhilfenahme von Maschinen. Rtung eines W das Einschlagen der Hand bei Leistung eines Versprechens. Im ältern deutschen Recht war ein Vertrag nur bindend, wenn ein Symbol überreicht oder doch die Hand gereicht war. (Vgl. Andelage.) Im neuern Recht entsteht ein verbindlicher Vertrag bereits durch mündliche Willenserklärung, und der hinzukommende H. hat eine rechtliche Bedeutung nicht mehr.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 810Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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