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GeschichteBrockhaus 1882

Lippe, zum Unterschiede von dem Fürstentum Schaumburg-Lippe (s. d.) auch Lippe-Detmold genannt, ein zum Deutschen Reiche gehöriges Fürstentum mit einem Areal von 1222 akm, bildet, abgesehen von den unbedeutenden Erklaven (Lipperode, Stift Kappel, Bauerschaft Grevenhagen), ein ziemlich abgerundetes Ganzes, das auf drei Seiten von der dem Provinz Westfalen (Regierungsbezirk Minden) und im O. von dem preuß. Regierungsbezirk Kassel, der waldeckschen Grafschaft Pyrmont und Teilen der Provinz Hannover umschlossen wird. Das berg⸗ und waldreiche Ländchen wird von dem von SO. nach NW. streichenden Teutoburgerwald (hier auch Lippescher Wald genannt) durchzogen, welcher nach verschiedenen Richtungen Abzweigungen entsendet. Der Köterberg (502 m) bei Falkenhagen ist der höchste Gipfel des Landes. Eine Naturmerkwürdigkeit bildet die unweit des Städtchens Horn belegene, unter dem Namen die Extersteine (s. d.) bekannte Felspartie. Die auf der nördl. Seite des Teutoburgerwaldes entspringenden Flüsse (Werre mit Bega und Salze, Exter, Kalle und im SO. die Emmer) strömen der Weser (die auf 7—8 km im N. die Grenze des Landes bildet), im SW. die Nebenflüsse der Lippe dem Rheine zu. Auch hat die Ems ihren Ursprung in der Nähe der westl. Landesgrenze. Das Klima trägt den allgemeinen westfäl. Charakter an sich und ist eher rauh als mild. Die Bevölkerung belief sich 1880 auf 120246 C., von denen 115 545 evang., 3628 kath. Konfession und 1030 Juden waren. Die Hauptbeschäftigung der Bewohner ist die Landwirtschaft. Obwohl der Boden des Landes nicht übermäßig fruchtbar, belohnt er doch den aufgewendeten Fleiß und läßt den Anbau der verschiedensten Getreidearten und Hülsenfrüchte zu. Von besonderer Wichtigkeit ist die durch die Natur des Landes begünstigte Viehzucht, und fettes Rindvieh, Schweine und Schafe nebst Wolle bilden einen nicht unbeträchtlichen Ausfuhrartikel. In den schönen Laubwaldungen (meist Eichen und Buchen), die an zwei Siebentel der Gesamtbodenfläche bedecken, wird noch immer ein ansehnlicher Hochwildstand an Hirschen und Rehen gehegt. Das Fürstentum gehört . den holzreichsten Gebieten Deutschlands, und die rorstkultur wird sorgfältig beaufsichtigt. Eigentlicher Bergbau fehlt gänzlich. Doch liefert die Saline zu Salzuflen Salz über den Bedarf. Die koh-Meins Mineral⸗, insbesondere Schwefelquellen zu Meinberg werden seit Ende des 18. Jahrh. zu Kurzwecken benutzt. Die Bevölkerung verteilt sich auf 7 Städte, unter denen Detmold und Lemgo die bedeutendsten sind, auf 4 Flecken und 200 mehr oder minder geschlossene Dorf⸗ oder Bauerschaften, sowie zerstreut liegende Höfe. In Bezug auf die bäuerlichen Güter und die etwa 30 Rittergüter gilt die Unteilbarkeit, beziehungsweise das Anerbe⸗ und Majoratsrecht, sodaß die nachgeborenen Kinder von dem elterlichen Grundbesitz keinen Naturalanteil, sondern nur eine Geld-oder Allodialabfindung erhalten. Daher kommt es, daß alljährlich an 15000, meist den Heuerlingen oder Einliegern angehörige rüstige Arbeiter ihre Heimat verlassen, um sich nach allen Richtungen hin über Deutschland hinaus bis nach Dänemark, Norwegen und Schweden zu verbreiten und mit Handarbeit (besonders in Ziegeleien) Unterhalt zu verdienen. Die Garnspinnerei und Leinweberei sind zwar noch immer im ganzen Lande als Nebengewerbe verbreitet, aber in neuerer Zeit durch die Maschinenarbeit sehr herabgedrückt. Fabriken und größere Gewerbsanlagen gibt es verhältnismäßig nur wenige. Der Handel ist ebenfalls ohne Bedeutung. Die Linien Herford-Detmold und Hannover-Altenbeken der Preußischen Staatsbahnen durchziehen das Land. Holz, Leinwand, Garn, Wolle, Getreide, Schlachtvieh, Stärke, fabrizierter Tabak, Meerschaumwaren (Lemgo) und Bier bilden die Ausfuhrartikel. Die bereits 1782 gegründete Landeskreditanstalt (Leihkasse genannt) hat die Wohlfahrt sehr gefördert. Eine Irrenanstalt besteht zu Brake; ein Landkrankenhaus wurde 1864 zu Detmold errichtet. Für den Unterricht ist durch 2 Gymnasien (Detmold und Lemgo), 1 Lehrerseminar (zu Detmold), 5 Rektorschulen (Blomberg, Horn, Salzuflen, Lage und Barntrup), 3 Töchterschulen, 112 evang. und 5 kath. Elementarschulen ziemlich gut gesorgt. (S. Karte: Hannover, Schleswig-Holstein und Nordwestdeutsche Staaten, Bd. VIII, S. 822.) Das Fürstentum L. hat 14 Amtsgerichte und ein Landgericht in Detmold, von welchem der Instanzenzug an das Oberlandesgericht in Celle geht. Bedie Verwaltung ist das Land in fünf staatliche Bezirke gesondert. Die sieben Städte haben auf Grund der 1842 entworfenen Städteordnung ihre eigene Verwaltung und Rechtspflege. An der Spitze der Regierung steht ein Kabinettsminister als Regierungspräsident. Als oberste kirchliche Behörde wirkt ein Landeskonsistorium für die geistlichen und Schulangelegenheiten. An der Spitze der reform. Geistlichkeit stehen der Generalsuperintendent zu Detmold und drei Superintendenten; die luth. Geistlichkeit vertritt ein Konsistorialrat. Neuerdings hat die evang. Landeskirche eine Synodalverfassun erhalten. Seit 1869 ist das Domanium als fürstl. Fideikommiß von dem Landeshaushalt völlig getrennt. Das Budget für 1884 ergab als Einnahme 976420 Mark und als Ausgabe 997856 Mark. Die Landesschuld belief sich 1883 auf 1063 809 Mark. Im März 1853 wurde die Verfassung vom 6. Juli 1836 wiederhergestellt, welche durch ein neues Wahlgesetz vom 3. Juni 1876 modifiziert wurde. Danach sind alle über 25 J. alten männlichen Bewohner des Landes wahlfähig und zerfallen nach ihrer Steuerleistung in drei Klassen, von denen jede sieben Abgeordnete wählt. Das Militär des Landes bildet das Füsilierbataillon des 6. westfäl. Infanterieregiments Nr. 55. Als gemeinschaftliches Ehrenzeichen für L. und Schaumburg-L. besteht das Lippesche Ehrenkreuz, gestiftet 25. Okt. 1869. Das Wappen ist ein neunfelderiger Schild mit der fünfblätterigen Rose im Mittelfelde, die Landesfarben sind Gelb-Rot. Vgl. Schickedanz, Das Fürstentum L.⸗Detmold geogr., statist. und geschichtliche (Sildesh. 1830). Geschichtliches. Das jetzige Fürstentum L. war in ältester Zeit von Cheruskern bewohnt, deren Fürst Arminius (s. Hermann) hier im Teutoburgerwalde 9 n. Chr. die Legionen des röm. Statthalters Varus schlug. Später bildete L. einen Teil des Sachsenlandes. In den zur Unterwerfung der Sachsen geführten Kriegen schlug Karl d. Gr. bei Thiatmelli (Detmold) die vorletzte Entscheidungsschlacht. Es ist kein Zweifel, daß dus Rupd von seiner Dynastie und diese wieder von dem Flusse Lippe, den schon Tacitus Luppia nennt, seinen Namen erhalten. Als Territorialbezeichnung kommt L. zuerst im 12. Jahrh. vor in dem Namen eines Bernhard de Lippia. Der Neffe desselben, Bernhard II., als Feldherr Heinrichs des Löwen berühmt, erbaute Lippstadt. Anfang des 14. Jahrh. erwarb Simon I. serurt Slwal durch Kauf den Hauptteil der Grafschaft Schwalenberg und einige Jahrzehnte später Simon III. die Grafschaft Sternberg. Noch wichtiger waren die Acquisitionen im Norden und Westen, welche aber im 14. und 15. Jahrh. durch Erbteilungen, Familienzwist und Beteiligung an blutigen Fehden, namentlich der Soester, wieder verloren gingen. Der heutige Territorialbestand bildete sich im 16. Jahrh. Bernhard VIII. (gest. 1563), welcher 1556 mit der Bevölkerung zur luth. Konfession übertrat, nahm zuerst neben dem alten Titel Edler Herr denjenigen eines Grafen an. Sein Sohn Simon VI. führte die reform. Konfession ein, welche seitdem die vorwiegende geblieben ist. Derselbe teilte, obwohl schon Simon 1II. 1368 durch das pactum unionis das Erstgeburtsrecht proklamiert hatte, 1613 sein Land unter seine drei Söhne, von denen der älteste Simon VII. die Hauptlinie fortführte, der zweite, Otto, die Brakische und der dritte, Philipp, nach Erwerbung der Grafschaft Schaumburg die Bückeburger Linie stiftete. Nach Aussterben der Linie Brake 1709 wurden die andern Linien beide 1748 als erbberechtigt anerkannt. Von der Hauptlinie zweigte sich dann noch 1627 die Nebenlinie Lippe-Biesterfeld ab, von der sich wieder Lippe-Weißenfeld sonderte. In der Hauptlinie wurde von Simons VII. Nachkommen 1720 Simon Heinr. Adolf von Kaiser Karl VI. in den Reichsfürstenstand erhoben und 1789 Friedr. Wilh. Leopold von Kaiser Joseph II. in dieser Würde bestätigt. Nachdem dieser Fürst 1802 in Geisteskrankheit gestorben, übernahm dessen Gemahlin Pauline (s. d.) für ihren unmündigen Sohn die Regierung, die sie in ausgezeichneter Weise führte. Die Fürstin trat 1807 dem Rheinbund und später dem Deutschen Bunde bei. Sie schafste die Leibeigenschaft und größtenteils die Fronen ab, verordnete die Unabsetzbarkeit der Staatsdiener und hob durch Berufung aufgeklärter Leiter das Unterrichtswesen. Auch verlieh sie 1819 dem Lande eine Repräsentativverfassung, die jedoch, da sich die Ritterschaft und die schaumb. Agnaten widersetzten, vom Bundestage suspendiert wurde. Ihr Sohn, Paul Alexander Leopold, übernahm 4. Juli 1820 die Regierung und brachte eine neue landständische Verfassung zu Stande, die 6. Juli 1836 als Landesgrundgesetz publiziert wurde. Es erfolgte 1842 die Einführung des braunschw. Kriminalgesetzbuchs und der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein. Als sich im März 1848 die polit. Bewegung auch in L. geltend machte, genügte der Fürst durch Patent vom 9. März den Voltswünschen und es kam eine Reihe von Gesetzen zu Stande, welche das kleine Staatswesen in friedlicher Weise umgestalteten. Die Vollziehung eines erweiterten Wahlgesetzes, welches dem Volke eine entscheidende Stimme bei der Gesetzgebung gewährte, und eines Gesetzes über die Rechte der Abgeordneten erfolgte 16. Jan. 1849. Der Fürst starb 1. Jan. 1851, und es folgte ihm in der Regierung sein Sohn Leopold (s. d.) Friedrich Emil, der 26. März 1853 die Verfassung von 1836 wiederherstellte. Unter Beihilfe seines neuen Kabinettsministers, des vormaligen oldenb. Staatsrats Hannibal Fischer, erfolgte die Aufhebung der seit 1849 zu Stande gekommenen Gesetze und die Sistierung der Ausführung des Ablösungsgesetzes, sowie im Juni 1854 die Zusammenberufung der alten Stände. Nachdem Fischer im Juli 1855 seine Entlassung erhalten, trat im Jan. 1856 an dessen Stelle der preuß. Regierungsrat von Oheimb als Kabinettsminister ein, der, unter Beibehaltung des verfassungswidrigen Standpunktes, überdies mit einseitigen Veränderungen in Kirche und Schule vorging. Bei Ausbruch der deutschen Wirren 1866 hielt sich der Fürst zu Preußen und trat dann auch dem Norddeutschen Bunde bei. Nach Abschluß einer Militärkonvention mit Preußen, die 1. Okt. 1867 in Kraft trat, wurde Oheimb entlassen und durch Heldman ersetzt, der die Regierung in ähnlichem Sinne weiter führte, bis ihm April 1872 von Flottwell folgte. Am 8. Dez. 1875 starb Fürst Leopold und ihm succedierte sein Bruder Woldemar, der sofort den Obergerichtsrat Eschenburg zum Chef des Ministeriums ernannte und ein neues Wahlgesetz mit dem zum letzten mal nach dem Gesetz von 1836 gewählten Landtag vereinbarte. Der erste nach dem neuen Modus gewählte Landtag wurde 11. Dez. 1876 eröffnet und beriet eine Reihe von liberalen Gesetzen. Der Errichtung des Hermannsdenkmals auf der Grotenburg bei Detmold, inauguriert durch Kaiser Wilhelm Aug. 1875, dem Bau der Eisenbahn Herford-Detmold und der detmolder Ausstellung im Sommer 1881 verdankte das Land einen erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung. Im Juni 1884 Iumten Hermann, der jüngere Bruder und präsumtive Nachfolger des Fürsten Woldemar, mit dessen Tode, da er in kinderloser Ehe lebt, die Hauptlinie des alten Hauses erlöschen wird. Vgl. Falkmann, «Beiträge zur Geschichte des Fürstentums L.» (Heft 1—4, Detm. 1847 — 82); derselbe, «Lippesche Regesten »(Bd. 1 u. 2, Lemgo 1861.—63); A. Piderit, «Die lippeschen Edelherren im Mittelaltery (Detm. 1876).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 100Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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