Litzui, Bad bei Burgas (s. d. in Ostrumelien. Lindger, Heiliger, der erste Bischof von Münster, um 744 in Friesland geboren (vielleicht in Zuilen an der Vecht), ward von seinen christl. Eltern der Schule in Utrecht übergeben, ging 767 nach Hork, wo er den Unterricht Alkuins genoß und zum Diakon geweiht wurde. Seit 775 wirkte L. als christl. Missionar in Friesland, seit 777 als Priester in Dockum. Im J. 784 durch einen Einfall der heidnischen Sachsen von hier vertrieben, begab sich L. nach Rom und Monte-Cassino. Nach seiner Rückkehr nahm L. die Missionsthätigkeit wieder auf und erhielt zuerst die Abtei Lothusa, später das Bistum Münster als Sitz angewiesen (um 805). Er stiftete das Kloster Werden an der Ruhr und starb zu Billerbeck 26. März 809. Vgl. Behrendt, „Leben des heiligen L.»(Neuhaldensl. 1843); Pingsmann, Der heilige L.v (Freiburg 1879). Die verschiedenen Vitae S. Liudgeri sind herausgegeben von Wilhelm Diekamp im 4. Bd. der «Geschichtsquellen des Bistums Münster » (Münster 1881). Lindolf, Herzog von Schwaben, geb. 930 als ältester Sohn des nachmaligen Königs Otto I. und der engl. Edith, wurde 946 zum Thronfolger erwählt und erhielt 950 nach dem Tode seines Schwiegervaters, des Herzogs Hermann von Schwaben, dieses Herzogtum selbst. Vom Vater in dem Kriege gegen Berengar II. von Italien verwendet, kehrte er eigenmächtig von dort zurück und erhob 953 in Gemeinschaft mit seinem Schwager, dem lothring. Herzog Konrad dem Roten, offenen Aufruhr, wie es scheint, aus Mißvergnügen über Ottos zweite Ehe mit Adelheid. Nach Bezwingung dieses Aufruhrs, in dessen Folge L. sein Herzogtum verlor, wurde er 956 wieder nach Italien geschickt und erlag 6. Sept. 957 bei Novara dem Fieber. Lindprand, s. Liutprand. Lin-kin oder Riu-kiu, auch Liéu-kiéu, oder Risu-kiéu, bei den Eingeborenen Liutschiu und hiernach in Europa mitunter auch Loochoo oder Lu-tschu geschrieben, ist der Gesamtname einer Reihe meist kleiner Inseln, welche sich zwischen 24—29 nördl. Br. in nordöstl. Richtung von Formosa bis in die Nähe der Linschoten-Inseln hinzieht. Die Zahl dieser Inseln beträgt 92 mit einem Gefamtareal von 4828 akm. Sie bilden eine nördl. Gruppe, bestehend aus den 16 Sanbok-Inseln, von denen Oho-sima 805 qkm, die rößte; eine mittlere, aus den 53 Tsju-san⸗ oder schusan-Inseln mit Ohinawa⸗ oder Okinawasima, 1348 qkm, der größten des ganzen Archipels, und eine füdliche, aus den 23, unrichtigerweise auf den Karten nicht selten Miako⸗ oder Maiako-sima genannten Sannan-In seln bestehend, von denen Mikali⸗ oder Isi-gaki-sima, 246alm, die bedeutendste ist. Die L. liegen in der Erhebungslinie der Gebirge von Formosa und Kiusiu, sind die höchsten, über das Meer emporragenden Gipfel einer beide miteinander verbindenden submarinen Kette und zeigen, gleich ihnen, Granit, Thonschiefer und tertiären Kalk als vorherrschende Gebirgsformationen. Auch Trachyt kommt stellenweise auf ihnen vor. Obgleich gebirgig, besitzen sie, namentlich auf Ohinawa-sima oder Groß-L., weite, für Acker⸗ und Gartenbau geschickte Strecken flachen oder hügeligen Landes. Erdheben, wiewohl selten verwüstender Art, kommen häufig vor. Das Klima ist mild, angenehm und gesund. Haupterzeugnisse aus dem Mineralreiche sind Kupfer, Zinnober, Quecksilber, etwas Eisen und Steinkohle. Die Flora ist die japanisch-chinesische. Hauptsächliche Kulturpflanzen sind Reis, Tabak, Baumwolle, Zuckerrohr und Indigo. Auch bestehen daselbst große Anpflanzungen von dem gewöhnlichen wie von dem Papiermaulbeerbaum. Die Einwohner, deren Gesamtzahl (1881) 356 801 beträgt, sind ein eigentümliches, durch die seit Jahrhunderten sahn starke Vermengung der ursprünglichen, der malaiischen Rasse angehörenden Bevölkerung mit Chinesen und Japanern entstandenes Volk. Auf der nördl. Gruppe herrscht der spezifisch japan., auf der mittlern und südlichen der spezifisch chines. Typus in der physischen Erscheinung der Bewohner vor. Dieselben sind von milden, freundlichen Sitten und arbeitsam. Ihre wissenschaftliche Bildung ist die chinesische, der Buddhismus die herrschende Religion. Ihre Sprache hat durch die Aufnahme von chines. und japan. Wörtern in dem Maße ihre Eigentümlichkeit verloren, daß sie jetzt fast nur noch als Gemisch beider letztern Sprachen erscheint. Ihrer Schrift liegen die chines. Charaktere zu Grunde. Die Beziehungen der L. zu China bestehen schon seit dem Beginn des 1. Jahrh. unserer Zeitrechnung. Vergebens aber haben die Chinesen, zuletzt 1291 unter Khoubilai-Chan, dem Kaiser aus der Dynastie Muen (der Mongolen), getrachtet, diese Inseln zu annektieren. Zwischen den L. und Japan, namentlich der Landschaft Satsuma, entstanden Handelsbeziehungen 1451. Später, 1595, entstanden Uneinigkeiten zwischen Satsuma und dem König von L. Infolge hiervon sandte der Daimio von Satsuma, Josi-Fise, 1609 eine Armee nach Groß-L. die den König derselben gefangen nahm und nach Japan führte. Es kam zu einem Friedensschlusse, der L. von Japan abhängig und tributär machte. Endlich wurden 1872 die Inseln dem japan. Reiche als Provinz einverleibt. Bis 1854, wo der nordamerik. Commodore Perry, 11. Juli, von der Regierung der L. freie Zulassung in alle Häfen dieser Inseln erreichte, waren dieselben ebenso wie früher Japan und China für den Verkehr mit Nordamerika und den europ. Seemächten geschlossen. Der bedeutendste Küsten⸗ und Handelsort ist Nafa oder Ra-pa-Kiang, japan. Naka-baag, mit (1881) 24772 C., an der Südostküste von Okinawa-sima im Hintergrunde einer wohlgeschützten Bai mit schmalem Eingange. Nördlich an derselben liegt YNng-Nghen-Thing, japan. Kyon-ty, mit mehrern Palästen, worunter einer dem Daimio von Satsuma gehört. Von Na-pa-Kiang führt eine 4½ km lange, wohl unterhaltene Kunststraße gegen Osten nach Tcheou-ly oder Zieu-ly, japan. Tsiou-Ly, der frühern Residenz der Könige des Reichs. Lintprand, König der Longobarden 712—744. Unter ihm erreichte die Herrschaft der Longobarden (J. d.) ihre Höhe, da L. die Unzufriedenheit der Italiener mit den bilderstürmenden Kaisern von Bpzanz geschickt benutzte, um seine Herrschaft auf Kosten der letztern zu erweitern, und zeitweise selbst sich Ravennas bemächtigte. Die Edicta Liutprandi (s. Longobardisches Recht) sind ein bedeutsames Zeugnis seiner gesetzgeberischen Thätigkeit. Vgl. Martens, «Polit. Geschichte der Longobarden unter König L.v (Heidelb. 1880).