Lot (Loth) bedeutet ursprünglich ein metallenes Gewicht überhaupt, ist aber mit der Zeit die Bezeichnung eines bestimmten kleinen Handelsgewichts geworden, welches in den verschiedenen deutschen Staaten ursprünglich 32, später meist des Pfundes war und jetzt im Deutschen Reich allgemein ½ dieses Gewichts ist. In Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Bremen, Hamburg, Lübeck und Hannover teilte man vor 1872 das mit 1. Juli 1858 (in Lübeck mit 1861) zum Landesgewicht erhobene Zollpfund (das halbe Kilogramm) in 10 L. zu 50 g. Die Bezeichnung Neulot für das Dekagramm (10 g) ist seit 1884 gesetzlich aufgehoben. Demnach hat die Schwere des L. sehr gewechselt. Die alte Einteilung des L. (als ½ Pfd.) war allgemein die in 4 Quentchen (Quint, Quintel). Als Gold⸗, Silber⸗ und Münzgewicht war das Lot ½6 der Mark (s. d.). Außerdem war früher das L. Probiergewicht (s. d.) für Silber, wobei man das Ganze (das Gesamtgewicht der Mischung) in Sechzehntel teilte, jedes Sechzehntel als Loto bezeichnete und letzteres noch in 18 Grän zerlegte. Die in L. und Grän ausgedrückte Feinheit einer Silberlegierung hieß daher auch deren Lötigkeit. Mit Lot oder Bleilot bezeichnet man auch das an einem Faden befestigte Blei der Maurer und Zimmerleute, mit dem sie sich der senkrechten Richtung zu vergewissern pflegen. Lotrecht heißt daher soviel als senkrecht.