Fusion (lat.), der Guß, namentlich von Erzen; im bildlichen Sinne die Verschmelzung verschiedener Unternehmungen, z. B. Aktiengesellschaften (s. Fusion der Aktiengesellschaft) oder verschiedener Staatsanleihen zu einer gemeinsamen Anleihe; im polit. Sinne die Verschmelzung verschiedener Parteien, wie z. B. der Legitimisten und Orleanisten in Frankreich; Fusionist, Anhänger der F.; fusionistisch, ihr anhängend.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 427Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei