FeedCentner
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Centner (vom lat. Adiektivum centenarius, d. i. 100 enthaltend) heißt in Deutschland, sterreich-Ungarn, der Schweiz, Schweden, Norwegen und Dänemark das größte Handelsgewicht, welches, wie schon der Name besagt, dort gegenwärtig 100 Pfd. enthält und auch früher (in Deutschland und der Schweiz) entweder in 100 Pfd. oder wenigstens in eine sich von 100 wenig entfernende (in der Regel etwas größere) Zahl von Pfunden zersiel. Der C. teilte sich von jeher in sterreich, Bayern, Schweden, Norwegen und Dänemark in 100 Pfd., während er bis auf das J. 1858 z. B. in Sachsen und Preußen 110, in Hamburg 112, in Bremen 116 Pfd. umfaßte. Zu dieser Verschiedenheit der Einteilung kam früher in Deutschland auch eine große Verschiedenheit in der Schwere des C. indem nicht nur ein jeder Staat, sondern auch fast jeder größere Handelsplatz seinen eigenen C. besaß. Nach Begründung mißt, sind unter K aufzusuchen. 8* des Zollvereins wurde von den Vereinsstaaten, wenn auch zunächst nur für die Zwecke der Zollerhebung, ein gleichartiges Gewicht, das sog. Zollgewicht, eingeführt, bei welchem der Zollcentner in 100 Pfd. (das Pfund zu 30 Lot) zerfiel und 50 franz. kg (das Zollpfund ½ kg) gleichgesetzt wurde. Rheinbayern, Baden, Hessen-Darmstadt und Nassau führten den Zollcentner auch als Landesgewicht ein. Ebenso wurde das Zollgewicht vom Deutschen Postverein und von den Eisenbahnen des Zollvereinsgebietes für die Frachten angenommen, dann im Febr. 1852 auch von Siereich als Zollewicht eingeführt. Seit 1. Juli 1858 wurde dasselb gesetzlich das allgemeine Landesgewicht für die damaligen Glieder des Deutschen Zollvereins, sowie ur das Handelsgewicht für die Freien Städte (zuletzt seit 1861 in Lübeck); in Bezug auf die Unterabteilung gelangte man indes damals nicht zu vollschen Vut Einheit. Nach Gründung des Norddeutchen Bundes wurde durch die Maß- und Gewichtsordnung vom 17. Aug. 1868 das metrische Gewicht zu dessen allgemeinem, und nach Errichtung des Anr e Reichs durch dessen Verfasung mit 1872 zum allgemeinen deutschen Gewicht, der Centner von 100 Pfd. (50 kg) zum deutschen C. In der Schweiz ist der C. der deutsche und ebenso in Dänemark. In Esterreich-Ungarn ist durch Gesetz vom 23. Juli 1871 das metrische Gewicht seit 1. Jan. 1876 gleichfalls für die gesamte Monarchie eingeführt. Auch in Schweden und Norwegen tritt mit dem J. 1883 das metrische Gewicht in ausschließliche Geltung; im Zoll-, Post⸗ und Eisenbahnwesen ist es seit 1881 in Anwendung, seit dieser Zeit auch die Benutzung der neuen Größen gestattet. Bis dahin war in Schweden der C. von 100 Pfd. (Schalpfund) = 42½ kg oder 85 deutsche Pfd., in Norwegen der C. von 100 Pfd. 49,84 Kkg oder 99,s deutsche Pfd. (also fast dem deutschen C. gleich).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 115Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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