Marinebauten, die für die Marine notwendigen und zu ihr gehörigen Land⸗ und Wasserbauten, mögen sie technischen, wissenschaftlichen oder militärischen Zwecken dienen, mithin alle Hochbauten, Dockbauten, Feuertürme, Festungswerke etc. Der Schiffbau ist in M. nicht einbegriffen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 458Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei