Mehren, alter Rechtsausdruck für teilen; daher abgemehrte Kinder, die statt ihres einstigen Erbteils eine Summe voraus erhalten haben.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 584Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei