Sattelhöfe oder Sattelgüter (sattelfreie Güter) nennt man gewisse Arten Landgüter, welche zwar nicht die Vorrechte der Rittergüter genießen, aber doch viele Freiheiten und Vorzüge vor den gewöhnlichen Bauergütern haben. Sie kommen besonders in Ober- und Niedersachsen vor und sind Überbleibsel ehemaliger größerer Besitzungen, oft auch steuerfrei und waren der Patrimonialgerichts-⸗ barkeit gewöhnlich nicht unterworfen. Der Name entstand im Munde des Volks aus salhof (von sala, die herrschaftliche Wohnung). (S. Salier.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 253Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei