Hof, ein freier, eingefriedeter Platz, besonders der zu einem Gebäude gehörige, neben oder um dasselbe gelegene eingeschlossene Platz. Bei größern Gebäuden unterscheidet man Vorder⸗, Hinter⸗, Haupt⸗ und Nebenhöfe. — Landwirtschaftlich bezeichnet man mit H. ein ganzes Gut mit Feldern oder auch nur die sämtlichen, zur Bewirtschaftung des H. gehörigen Gebäude. In Dörfern mit Rittergut ist H. zunächst die Bezeichnung für die herrschaftlichen Gebäude, dann für den herrschaftlichen Besitz überhaupt; in Dörfern ohne Rittergut wird der Besitzer des größten Guts oft Hofbauer genannt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 292Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei