Schloß (frz. serrure, engl. lock), eine Vorrichtung zum Verschluß von Thüren, sowie von Schubladen, Kasten und sonstigen Behältnissen durch entsprechende Verschiebung eines Riegels oder Einstellung einer Klinke. Nach der Art, wie der Riegel in seiner den Verschluß bewirkenden Stellung erhalten wird, teilt man die Schlösser in deutsche, Bastard⸗ und französische Schlösser, von welchen die letztern gegenwärtig fast allein üblich sind. Der Riegel besteht immer aus einer an dem zu verschließenden Teil, z. B. der Thür, angebrachten Metallschiene, die an dieser hin⸗ und hergeschoben werden kann, um hinter eine Krampe oder in einen Einschnitt des Thürrahmens zu treten. Handelt es sich darum, die Thür nur von einer Seite zu sperren, ohne sie von der andern öffnen zu können, so bedarf es keiner besondern Werkzeuge zum Bewegen des Riegels; derselbe wird alsdann einfach, wie der bei den meisten Schlössern angebrachte Nachtriegel, mit der Hand vor⸗ und zurückgeschoben. Bei fast allen Schlössern, wenigstens bei solchen an viel benutzten Aus⸗ und Eingangsthüren, findet man außer dem eigentlichen Riegelverschluß, der, um gegen unbefugtes Offnen zu schützen, nur mittels eines bestimmten Werkzeugs, des passenden Schlüssels, bewegt werden kann, den Fallenverschluß, welcher seinerseits nur zum Festhalten der Thür in ihrem Futterrahmen an der festen Wand dient. Diesen Verschluß kann jeder, der aus- oder eintreten will, mittels der mit der Falle (gleichfalls einer Art Riegel) verbundenen Klinke oder des Drückers, auch bei einigen Anordnungen mittels der Nuxß leines Hebels mit Ansatz zur Aufnahme eines Steckschlüssels oder Drehgriffs) öffnen und schließen, indem ersteres durch Heben und Senken der Falle, letzteres durch Vor- und Zurückschieben bewirkt wird. Die Konstruktion aller gebräuchlichen Schlösser mit Riegel und Schlüssel wird am besten durch das in Fig. 1 dargestellte Französische Schloß, welches zwar nicht das einfachste, aber das verbreitetste ist, erläutert. Die Abbildung zeigt ein sog. überbautes Schloß mit Fallen⸗ und Riegelverschluß, sowie mit Nachtriegel. Zum Schloßkasten verwendet man Eisen-oder Messingblech, ersteres meist bei den niedrigen in die Thür eingelassenen Schlössern, Einsteckschlössern, letzteres des guten Aussehens wegen meist bei angeschlagenen, Kastenschlössern, wie das in der Abbildung genieteten Stift, der in einem Schlitz des Riegels d gleitet. An einer Verschiebung ist der Riegel zunächst durch die Zuhaltung ec gehindert, welche als ein um einen Drehpunkt sich bewegender einarmiger Hebel zu betrachten ist. Dieser Hebel greift mit einem Vorsprung, dem Zuhaltungshaken, in entsprechende Ausschnitte k des Riegels und wird in ihnen durch eine Feder festgehalten, die hier mit der Zuhaltung in einem Stück aus Stahl hergestellt ist. An der Zuhaltung befindet sich eine Fortsetzung, der Zuhaltungslappen (in der Figur punktiert), gegen den der Bart des Schlüssels stößt, um dadurch den Vorsprung aus dem Einschnitt des Riegels herauszuheben und letztern freizugeben, damit er durch weiteres Umdrehen des Schlüssels vorgeschoben werden kann. Das dargestellte S. ist ein zweitouriges, so genannt, weil zur vollständigen Verschiebung des Riegels zwei Umdrehungen des Schlüssels nötig sind. In der Abbildung ist das S. in halbgeschlossenem Zustand dargestellt. Der Schlüssel ist bereits einmal herumgedreht und dadurch der Zuhaltungshaken vom ersten in den zweiten Einschnitt des Riegels gefallen; wird der Schlüssel noch einmal gedreht, so ist das S. ganz gesperrt; der Zuhaltungshaken liegt alsdann im letzten Einschnitt. Bei diesem S. ist ferner eine Klinke oder Falle b mit Kröpfung für den Drücker und ein Nachtriegel e angebracht. Die Klinke wird durch eine Feder 1 heruntergedrückt, deren Spannung durch den Druck der Hand auf erstere überwunden werden muß. Ein vor dem Schlüsselloch angenietetes Rohr dient zur Führung des Schlüssels. Um das unbefugte Offnen mittels des Dietrichs oder Sperrhakens (eines mit einem rechtwinkeligen Ansatz von der Länge des Schlüsselbartes versehenen Drahtes) zu verhindern, sind im S. rings um das Schlüsselloch kreisförmige Blechstreifen oder Reifen, Eingerichte, angebracht, welche der Drehung des Sperrhakens ein Hindernis entgegensetzen. Zwischen dem Boden und dem Deckel des Schloßkastens ist, wie aus der Figur ersichtlich, ein Plättchen, der Mittelbruch, genietet, auf welchem wiederum Reifen sich befinden; durch diese Anordnung wird eine ganz bestimmte Form des Schlüsselbartes bedingt. Der zu dem besprochenen S. gehörende Schlüssel ist in Fig. 2 abgebildet; die gekreuzten Einschnitte gestatten demselben, die Reifbesatzung zu passieren, während der lange Einschnitt das Passieren der Mittelbruchbesatzung ermöglicht. Solche Rgeifbesatzungen sind leicht mittels eines T-förmig ausgeschnittenen Hauptschlüssels, die Mittelbruchbesatzungen mit Hilfe eines viereckig ausgeschnittenen Hauptschlüssels zu umgehen. Einige Sicherheit gegen die Anwendung Fig. 2. sowohl von Dietrichen als von Hauptschlüsseln (beide fälschlichNachschlüssel genannt) erhält man nur durch die geeignete Kombination von Reif⸗ und Mittelbruchbesatzungen. Ein Vorhängeschloß, dessen eigentlicher Verschlußmechanismus dem des französischen S. gleich ist, zeigt Fig. 3; dasselbe ist eintourig, kann also durch einmaliges Umdrehen des Schlüssels vollständig geöffnet, resp. geschlossen werden. Die Zuhaltung b hat hier eine von Fig. 1 etwas abweichende Form, indem eine besondere Feder c vorhanden und der Riegel a entsprechend gestal⸗ Fig. 3. tet ist, um in den Schlitz des Schloßbügels e eingreifen zu können. Wie aus der Beschreibung des französischen S. hervorgeht, hat man durch mannigfache Modifikationen der Schlüsselbärte und durch die Eingerichte einen Schutz gegen unbefugtes Öffnen erreichen wollen, doch ist der Erfolg auf diesem Wege ein zweifelhafter geblieben. Man hat deshalb eigentliche Sicherheitsschlösser konstruiert, die bei möglichster Wahrung der Einfachheit heute zu hoher Vollkommenheit ausgebildet sind und die durch geeignete Werkzeugmaschinen in Masse produziert werden können, ohne daß dadurch die Sicherheit des einzelnen S. beeinträchtigt wird. Früher spielten unter den Sicherheitsschlössern die Vexierschlösser eine große Rolle, bei denen z. B. das Schlüsselloch verborgen ist und erst durch Anwendung gewisser Kunstgriffe, die nur dem Eigentümer bekannt sind, zugänglich gemacht wird. Dieselben lassen indes keine allgemeine Anwendung zu und haben, abgesehen von ihrer Kostspieligkeit und unbequemen Handhabung, wenig praktischen Wert, weil ihre Lösung leicht verraten oder ausprobiert werden kann; außerdem kommen sie infolge ihrer komplizierten Konstruktion leicht in Unordnung. Das einzige Prinzip, welches einen höhern Grad der Sicherheit gewährt, ist das der Kombinationsschlösser. Das Wesentliche bei diesen ist eine Anzahl von Bestandteilen, welche, mehr oder weniger nach Art der Zuhaltungen wirkend, das Offnen des S. verhindern und dasselbe erst dann gestatten, wenn sie in eine bestimmte, für jeden Teil verschiedene Lage gebracht sind, wobei eine fast unbegrenzte Mannigfaltigkeit geboten ist. Zu den ältesten Kombinationsschlössern gehören die im 16. Jahrh. aufgekommenen Ring⸗ oder Buchstabenschlösser, auch Malschlösser genannt, welche ohne Schlüssel, direkt mit den Fingern, geöffnet werden. Das Wesentliche derselben besteht in einem mit Längenschlitz versehenen Rohr, welches mit einem Winkelstück derartig fest verbunden ist, daß ein an einer Seite offenes Rechteck entsteht. Auf das Rohr sind eine Anzahl Ringe geschoben und auf ihm drehbar befestigt, die an ihrem innern Umfang Einschnitte haben. Sobald die Ringe so stehen, daß alle Einschnitte zusammenfallen, kann ein kammartig mit Vorsprüngen versehener Dorn in den entstandenen Schlitz eingeschoben werden, der mit seinem rechtwinkelig sitzenden Schenkel das Rechteck vervollständigt, sodaß das S. als Vorhängeschloß in eine Krampe einzuhängen ist. Werden nun die Ringe auf dem Rohr verdreht, sodaß die Ausschnitte nicht mehr mit den Vorsprüngen zusammenfallen, so kann man den Dorn nicht heraus—⸗ ziehen, also das S. nicht öffnen. Um die Anfangsstellung der Ringe immer wiederfinden zu können, ist der äußere Umfang derselben mit Buchstaben versehen, welche bei der zum Offnen nötigen Stellung der Ringe ein Wort bilden, das derjenige, der das S. öffnen will, kennen muß. Trotz der weitgehenden Verstellbarkeit der übrigens fast nur als Vorhängeschlösser verwendbaren Buchstabenschlösser ist ihre Sicherheit keineswegs eine sehr große. Wie bei den Vexierschlössern läßt sich das S. nicht im Dunkeln öffnen und das Geheimnis wird sofort verraten, wenn man das S. in Gegenwart eines andern öffnen muß, oder es kann durch Probieren die richtige Stellung ermittelt werden. Als eins der vorzüglichsten Kombinationsschlösser muß das von dem Engländer Chubb zu Anfang des 19. Jahrh. erfundene, nach ihm benannte S. bezeichnet werden. In Fig. 4 ist ein Chubbschloß und in Fig. 5 der zugehörige Schlüssel dargestellt. Dasselbe hat die Eigentümlichkeit, daß mehrere ganz Schlüsselbart gefaßt werden, verschieden begrenzt und, wie aus der Figur ersichtlich, mit den durch einen Schlitz verbundenen Aussparungen ce versehen. Die vermöge ihrer abweichenden Form mittels des Schlüsselbartes verschieden hoch gehobenen Zuhaltungen stellen sich derart, daß der Stift d des Riegels a und somit auch dieser selbst passieren kann. Ist der Schlüssel nicht der zum S. gehörende und auch nur eins der Kombinationsteile nicht auf die richtige Höhe gehoben, so ist die Offnung für d nicht frei und der Riegel kann nicht mittels des Schlüssels weiter bewegt werden. Wie Fig. 5 zeigt, ist der Bart k des hohlen, auf einen Dorn zu steckenden Schlüssels treppenartig mit Absätzen versehen, von denen drei zum Heben der Zuhaltungen bestimmt sind, der vierte zur Bewegung des Riegels dient. Soll der Schlüssel von beiden Seiten der Thür das S. sperren und öffnen können, so muß der Bart desselben die dargestellte Form zeigen; dann wird das eine mal der äußerste linke Ansatz, das andere mal der rechte den Riegel bewegen. Außerdem müssen die Zuhal— Fig. 5. tungen symmetrisch liegen, d. h. es müssen von der mittlern aus nach jeder Seite hin immer zwei gleichartige Kombinationsteile folgen. Die Zuhaltungen werden, nachdem sie durch den Schlussel gehoben sind, ebenso wie beim gewöhnlichen S. durch Federn wieder heruntergedrückt. Die Sicherheit des Verschlusses kann indes sowohl durch die Verschiedenheit der Begrenzungsformen als durch die Anzahl der Zuhaltungen noch bedeutend vergrößert werden. Bei dem abgebildeten Chubbschloß kann der Riegel bei der gezeichneten mittlern Stellung als Falle benutzt werden. Derselbe ist in dieser Stellung nur halb geöffnet; zum vollständigen offnen muß der Schlüssel noch weiter im Sinne der Zeigerbewegung einer Uhr herumgedreht werden. Der Bart stößt hierbei an einen an der Führungsplatte e befindlichen Stift und bringt bei fortgesetzter Drehung den Riegel a mit Hilfe der Führungsplatte in seine äußerste Rechtsstellung. Die Konstruktion des Chubbschlosses bietet ein Mittel, die Sicherheitsvorrichtung jederzeit leicht ändern zu können, falls der Besitzer den Verdacht hegt, daß sich ein Unberechtigter im Besitz eines Schlüssels befinde. Man hat in diesem Falle nur nötig, die Reihenfolge der Zuhaltungen zu verwechseln und die Absätze am