Schoppen war seit langer Zeit im südl. Deutschland und in der Schweiz die Bezeichnung eines Flüssigkeitsmaßes von verschiedener Größe, welches ungefähr der halben Weinflasche entsprach und gewöhnlich ein Viertel des den Namen Maßv tragenden Flüssigkeitsmaßes bildete. Nach der deutschen Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 17. Aug. 1868 enthielt der S. ein halbes Liter; das Gesetz vom 11. Juli 1884 entfernte dieses Maß, welches übrigens nur in Süddeutschland üblich geworden war, wieder aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 471Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei