FeedSouverän frz. souverain
Recht & StaatBrockhaus 1882

Souverän frz. souverain, vom lat. suprémus), zu oberst befindlich, am höchsten; uHericht ebraucht von dem Urteil eines höchsten Gerichtshofs, von welchem es keine Appellation mehr gibt; in der Medizin von Mitteln, welche vollkommen sicher gegen ein bestimmtes Übel oder Leiden wirken (souveränes Mittel); auch von dem höchsten Grade eines Gefühls, z. B. souveräne Veracht ung u. dgl.; im Staats⸗ und Völkerrecht soviel wie mit der höchsten Gewalt bekleidet (s. Souveränetät).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 948Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 5

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6