Geheimnis nennt man dasjenige, was einer zwar weiß, aber nicht mitteilen will oder soll. Deshalb gehören zu den G. auch die sog. Geheimlehren, welche als ausschließliches Eigentum eines engern Verbandes gehütet und aus irgend welchen Gründen verborgen werden. (Vgl. Esoterisch.) Jeder Mensch hat einerseits das Recht, aus demjenigen, was ihn ganz allein angeht, ein G. zu machen, und andererseits die Pflicht, jedes G., das ihm von andern in freundschaftlichem Vertrauen als solches mitgeteilt ist, zu wahren und zu verschweigen. Das Ausschwatzen fremder G., auch Indiskretion genannt, zeigt einen Mangel an Gewissenhaftigkeit und Selbstbeherrschung. Dagegen kann von einem Recht, G. zu verschweigen, nur bis zu einem sehr beschränkten Grade da die Rede sein, wo die Bekanntwerdung des G. im Interesse der öffentlichen Sittlichkeit liegt: in diesem Falle können schwere Pflichtenkonflikte eintreten, wie das z. B. bei dem Briefgeheimnis (s. d.) möglich ist. Ahnliche Fragen treten bei dem Beichtgeheimnis auf. (Vgl. Beichtsiegel.) Unter Geheimniskrämerei versteht man die Sucht, sich hinsichtlich unwichtiger Dinge in unnötige G. zu hüllen und dadurch 0 ein höheres Ansehen zu geben. Ein öffentliches Geheimnis nennt man ein solches, welches alle wissen, aber niemand aussprechen mag. Ahnlich redet man vom Theatergeheimnis (ecret de la comédie) namentlich da, wenn einer in Dingen, die ihn selbst angehen, dasjenige, was alle kennen, entweder selbst nicht weiß oder für ein großes G. hält. In religiöser Hinsicht versteht man unter G. oder Mysterium dasjenige, was der Mensch nicht durch eigenes Wissen erlangen und verstehen kann und dessen Erkenntnis er daher göttlicher Begnadigung und Offenbarung verdanken muß. In diesem Sinne spricht man von den G. des göttlichen Wesens, der Erlösung u. s. w. (S. auch Mysterien.)