Stadtmusikus, Stadtpfeifer, s. u. Pfeifer. „Stadtrat, eine städtische Kollegialbehörde, welche die städtischen Angelegenheiten zu verwalten hat und aus den Stadtverordneten besteht, während das vollziehende Organ der Magistrat (das Bürgermeisteramt) ist. Andererseits dient aber S. auch ur Bezeichnung des Magistratskollegiums und als itel für die Mitglieder desselben.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 137Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei