Steiger heißen die Unterbeamten beim Bergwesen; sie erhalten ihre Vorbildung auf den Bergschulen und bedürfen zu ihrer Anstellung der berganitlichen Genehmigung. Nach ihrem speziellen Dienst teilt man sie in Gruben⸗ oder Tagesteiger, erstere in Gängsteiger (beim sächs. Erzbergbau), Untersteiger, Obersteiger, beziehungsweise Reviersteiger, außerdem in Kunst⸗, Zimmer⸗, Maurersteiger; die Tagesteiger sind als Materialien-, Scheide⸗, Wäsch⸗ und Pochwerkssteiger beschäftigt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 182Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei