Bergbeamte, die für Leitung des Bergbaubetriebes und Beaufsichtigung der Bergleute angedünt Beamten; dieselben erlsdit das Dienstpräikat Betriebs⸗ oder Bergwerksdirektoren, sobald denselben die Oberleitung zusteht, oder auch den Titel Betriebsschichtmeister oder Ber verwalter, während für die Rechnungsführung befondere Beamte als Rechnungsschichtmeister angestellt sind. Zur Leitung des Maschinenbauwesens, zur Bearbeitung der Bergwerksmaschinenanlagen sind ebenfalls besondere Beamte erforderlich, welche das Dienstprädikat Kunstmeister, Oberkunstmeister oder Maschinenmeister führen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 812Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei