Tonnengeld en eine Abgabe, welche Seeschiffe in den meisten Häfen entrichten müssen und die sich nach dem Tonnengehalt (der Tragkraft) des Schiffs richtet. Sie dient zur Erhaltung der Schifffahrtszeichen (Tonnen, Baken, Bojen).
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 752Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei