Vexierschloß, ein Schloß, bei dem gewisse, nur dem Eigentümer bekannte Vorrichtungen ein unhefugtes Offnen selbst mit dem passenden Schlüssel nicht gestatten sollen. (S. u. Schloß, Bd. XIV, S. 4111.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 242Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei