Visum repertum, Parére medicum oder Fundschein nennt man den auf gerichtliche Veranlassung verfaßten schriftlichen Bericht eines Arztes über die bei einer medizinisch-gerichtlichen Untersuchung gefundenen Resultate nebst den darauf gegründeten Schlußfolgerungen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 295Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei