Klausur (lat.), d. i. Verschließung, Absperrung, nennt man das Verbot, dem zufolge Mönche und Nonnen ohne besondere Erlaubnis ihrer Obern den Bereich der Klostermauern nicht überschreiten und Besuche von Laien nicht empfangen dürfen. Auch die Verpflichtung der Kanoniker zum Zusammenwohnen im Stiftsgebäude wird als K. bezeichnet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 324Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei