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Recht & StaatBrockhaus 1882

Klausurarbeiten heißen die Prüfungsarbeiten über gegebene Themata, welche Gymnasiasten und Realschüler beim Abiturientenexamen, sowie Studierende und Kandidaten für die fachwissenschaftlichen Examina unter Aufsicht eines Mitgliedes der Prüfungskommission zu fertigen haben.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 324Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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