Koinvestitur, Mitbelehnung, im Lehnswesen die Investitur, welche gleichzeitig an dem nämlichen Gegenstand mehrern Personen erteilt wird.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 402Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei