Kopie (vom lat. copia, Menge), Vervielfältigung oder Nachbildung einer schriftlichen Arbeit oder eines Kunstwerks. In der juristischen Sprache bedeutet K. eine Urkunde, die den Inhalt einer andern wiedergibt. Die übereinstimmung mit dem Oriinal kann von einer öffentlich dazu autorisierten Person bescheinigt sein (beglaubigte, fidemierte, vidimierte Kopie). Eine besondere Art K. ist die sog. exemplifizierte Kopie, eine unter Mitwirkung sämtlicher Interessenten gefertigte K., die den Zweck hat, statt des altersschwachen Dokuments ein neues Original herzustellen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 521Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei