Leichenverbrennung (Feuerbestattung, Cremation) nennt man diejenige Art Totenbestattung, bei welcher ein Leichnam unter Anwendung des Feuers rasch in Asche verwandelt wird. Man hat im 19. Jahrh. die L. mehrfach als die vom sanitären, ökonomischen und ästhetischen Standpunkte aus geeignetste Methode der Bestattung empfohlen; historisch ist sie eine den indogerman. Völkerschaften vielleicht seit uralter Zeit eigentümliche Sitte, die bei ihnen nach und nach fast gleichzeitig mit Einführung des Christentums durch die Bestattungsform der Beerdigung ersetzt wurde. Wie noch heute die Inder ihre Leichen verbrennen, so übten denselben Brauch die Germanen (nach Tacitus) und die Kelten (nach Diodorus von Sicilien); auch bei den Slawen herrschte die L., wie schon früher bei den Griechen und Römern. Sie hatte sich, wie es scheint, in der sog. Bronzezeit) allgemein über Nordeuropg verbreitet, denn hier findet man in den dieser Periode angehörenden Gräbern nur Aschenkrüge beigesetzt. Doch noch lange hielten german. und gallische Stämme an der L. fest; die Vorschriften der christl. Priester, welche gegen die L. eiferten, mußte Karl d. Gr. durch Gesetze bekräftigen. Jetzt findet man die L. nur noch bei einzelnen Völkern Asiens und Amerikas (den brahmanischen Hindu und Japanesen, den Koljuschen, Athapasken u. a.). Schon längst war man auf die Thatsache aufmerksam, daß die Begräbnißplätze große gesundheitliche Nachteile mit sich bringen, indem namentlich in größern Städten bald überfüllte Friedhöfe durch die Fäulnisprodukte nicht bloß den Erdboden, die unterirdischen Wasserläufe und Quellen, sondern auch die umgebende Luft verunreinigen. Zwar erließen die Regierungen aller civilisierten Staaten im Hinblick auf diese hygienischen Gefahren gesetzliche, aber unzulängliche Bestimmungen über die gesundheitgemäße Anlage von Begräbnisplätzen. Zuerst hob 1855 der preuß. Oberstabsarzt Trusen die Vorzüge der L. hervor; auch bildeten sich zu jener Zeit hier und da, z. B. in London und Hannover, Vereine, welche die L. als rationellste Bestattungsart befürworteten. Doch fand die Angelegenheit in der Bevölkerung noch kein reges Interesse; erst 1873 und 1874 begann in Italien, England, Deutschland und in der Schweiz eine lebhaftere Agitation für die L. sowohl in der Presse als auch in zahlreichen Vereinen; namentlich wirkten für die Sache in Schrift und Wort in Deutschland mehrere Arzte, z. B. Küchenmeister (Dresden), Reclam (Leipzig) u. a.; in Osterreich nahm sich der ärztliche Verein zu Wien der Sache an, in der Schweiz Goll, Lang und Kinkel (Zürich), in Italien sprachen sich nicht bloß Castiglione (Florenz), Pini und Polli (Mailand), Biondelli und Brunetti (Padua), Gorini (Lodi), sondern auch der mediz. Kongreß zu Florenz für Einführung der L. aus. Hier wie in London (Sir Henry Thompson) und in Paris (Caffe) erklärte man die L. als bestes Mittel zur Vorbeugung einer durch die Friedhöfe fort und sort drohenden Verunreinigung des Trink-⸗ und Grundwassers und zur Verhütung von Infektionskrankheiten. Auch wies man darauf hin, daß durch die bisherige Beerdigungsweise auf ausgedehnten Gottesäckern verhältnismäßig viel Terrain einer anderweiten bessern Benutzung entzogen werde und daß man der Pietät gegen die Verstorbenen durch die L. völlig Rechnung trage, indem durch Aufsammlung der Aschenüberreste in Urnen und durch Beisetzung der letztern in monumentalen Gebäuden nach Art der alten Römer (Kolumbarien, s. d.) die Hinterlassenen das Angedenken der Verstorbenen in einer dem ästhetischen Gefühle völlig entsprechenden Weise ehren könnten. Zur praktischen Einführung der L. galt es vor allem, ein Verfahren aufzufinden, durch welches ein Leichnam rasch, ohne Verbreitung übler Dünste und unter Aufwendung möglichst geringer Kosten verbrannt werden könnte. Die Leistung des primitiven Holzstoßes reicht in dieser Beziehung nicht aus. Da der menschliche Körper aus etwa 60 Proz. Wasser und 40 Proz. fester Bestandteile besteht, so ist eine vollständige Verbrennung in kurzer Zeit nicht leicht zu erzielen, zumal auch dabei die gasförmigen Verbrennungsprodukte vernichtet oder mindestens unschädlich gemacht werden sollen. Schon 1872 setzte die lombard. Akademie einen Preis für die beste Art der L. aus. Unter mehrern Apparaten, die diesem Zwecke dienen sollten, konkurrierten auf den Ausstellungen diejenigen von H. Polli und Brunetti; Pollis Apparat, bei welchem Leuchtgas die Verbrennung bewirkt, empfahl namentlich Wegman-Ercolani. Allein sämtliche Vorschläge wurden durch den von Friedrich Siemens in Dresden angegebenen Apparat übertroffen, bei dem zur Erzeugung des hohen Temperaturgrades das sog. Regenerativsystemo zur Wirkung kommt. In einem Flammenofen muß die überhitzte Luft durch ein Gitterwerk rotglühender Backsteine in den Caleinir-Raum steigen, in dem sich der Leichnam befindet. Bei den in Dresden und Breslau angestellten Versuchen bewährte sich das System; binnen 5 Stunden wird der Siemenssche Ofen auf 600 bis 800 C. erhitzt, und der Leichnam ist nach etwa 272 Stunden. zu Asche verbrannt: insbesondere werden die bei der Verbrennung entwickelten ammoniakalischen Produkte durch die überaus hohe Temperatur zu Wasser und zu freiem Stickstoff verbrannt, und während nur die ausgeglühten Knochen zurückbleiben, strömen keine üblen Gase in die Nachbarschaft aus. Die Anlage eines solchen Ofens kostet etwa 600 — 1000 Mark und für jede Einzelverbrennung wird für etwa 5 Mark Brennmaterial (12 Ctr. böhm. Braunkohle) verwendet. Haben somit die Wissenschaft und die Technik die Schwierigkeiten und Einwürfe weggeräumt, welche der L. vom praktischen Standpunkte aus entgegenstanden, so war es doch nicht möglich, die Hindernisse zu überwinden, welche Sitten, Gebräuche und gewohnte Anschauung einer allgemeinen Einführung der L. in den Weg legen. Zunächst erhoben sich kirchliche Widerstände, dann besonders gerichtsärztliche Bedenken, insofern die L. die nachträgliche Entdeckung verübter Verbrechen unmöglich mache; endlich erklärten auch viele Arzte, daß das Gesundheitswohl der Bevölkerung keineswegs unbedingt die L. verlange; vor allem fand man die Regierungen der Sache keineswegs überall günstig gestimmt. Im preuß. Staate ist die L. nicht gestattet und die sächs. Regierung, welche anfangs die Erlaubnis erteilt hatte, zog dieselbe wieder zurück, als die Leiche des Professors H. E. Richter, dem Wunsche des Verstorbenen gemäß, in Dresden verbrannt werden sollte. Dagegen wurde in Gotha die Genehmigung zur Errichtung einer besondern Leichenverbrennungsanstalt gewährt; am 10. Dez. 1878 fand die erste Feuerbestattung in derselben statt und bis Ende 1884 wurden bereits über 200 Leichen daselbst verbrannt; die ital. Regierung läßt die Feuerbestattung zu, der pariser Gemeinderat schrieb noch 1877 Preise für konkurrierende Arbeiten über die beste Art der L. aus; auch zu Brooklyn bei Neuyork wurde ein Feuerbestattungsofen errichtet. Man hat die L. auch als wirksame hygienische Maßregel im Kriege empfohlen und wiederholt thatsächlich ausgeführt (1870 nach der Schlacht von Sedan, 1877 und 1878 im türk. Feldzug). Litteratur. Grimm, aliber das Verbrennen der Leicheno (Berl. 1850); J. P. Trusen, Die L.v (Bresl. 1855); derselbe, «Denkschrift zur L.o (Namslau 1860); Wegman-Ercolani, über L. als rationellste Bestattungsarto (4. Aufl., Zür. 1874); S. Bernstein, «llber Pietät gegen die Toteno (Berl. 1874); Baginsky, «Die L. vom Standpunkte der Hygieine (Berl. 1874); Ullersperger, Urne oder Grabo (Stuttg. 1874); Thompson, «The treatment of the body after deathe (2. Aufl., Lond. 1874); Haweis, Ashes to asheso (Lond. 1874; deutsch von M. Busch, Lpz. 1875); Küchenmeister, «Die Feuerbestattung u. s. w.» (Stuttg. 1875); Die Urne, Zeitschrift zur Förderung der Feuerbestattung, Organ aller deutschen Vereine für Feuerbestattungo (Dresd. 1877 fg.); Wernher, «Die Bestattung der Toteno (Gießen 1880).