Selbstverbrennung (combustio spontanea). Früher wußte man öfters zu berichten, daß Personen, namentlich dem Trunk ergebene, sich von selbst oder durch Annähern eines brennenden Gegenstandes an die ausgeatmete Luft entzündet und zu einem Häuflein Asche verbrannt worden seien. Diese Schreckgeschichten gehören sicher in das Reich der Fabeln. Die Selbstentzündung eines Menschen oder ein Brennen desselben in der Art eines brennbaren Körpers ist, selbst wenn sein Körper im höchsten Grade mit Alkohol gesättigt wäre, schon darum nicht möglich, weil der Körper immer noch so viel Wasser enthält, daß eine solche Verbrennung nicht stattfinden kann. Die Gründe gegen die Annahme einer S. wurden zuerst namentlich von Liebig entwickelt, und zwar in dem berühmten, im Frühjahr 1850 vor den Assisen in Darmstadt nach mehr als zweijähriger Voruntersuchung zur Verhandlung gekommenen Görlitzschen Prozeß, nachdem mehrfach auf die Möglichkeit einer S. der am 13. Juni 1847 ermordeten Gräfin von Görlitz hingewiesen worden war. Vgl. Liebig, «Zur Beurteilung der S. des menschlichen Körperso (2. Aufl., Heidelb. 1850); Graff, «über die Todesart der Gräfin Görlitz, nebst Gegenbeweis von Bischoffo (beide in Henkes «Zeitschrifto, 1850, und Separatabdruch), auch Gorup-Besanez in Schmidts Jahrbücherno (Bd. 68, 1850).