Auferstehungsmänner (Resurrection-men) nannte man in England diejenigen, welche Leichen ausgruben, um sie an die Anatomie zu verkaufen. Die in England herrschende Abneigung der Angehörigen gegen die Sektion der Leichen und die dadurch erwachsenden Schwierigkeiten, Leichen zu anatom. Arbeiten zu erhalten, erhoben diesen Diebste zu einem förmlichen Erwerbszweige; ja nicht elten leisteten die Totengräber dabei Beihilfe. Der Preis der Leichname stieg mit dem Bedürfnis der anatom. Institute von 2—16 Pfd. St., und die Leichenräuberei nahm immer mehr zu. Besonders plünderten die A. die Gräber der in den Armenhäusern Verstorbenen, weil diese weniger tief waren und keine Aufsicht hatten. Ein eigenes Gesetz legte endlich eine 6—12monatliche Gefängnisstrafe auf den Leichenraub. Wirksamer wurde letzterer unterdrückt durch eine Parlamentsakte von 1828, welche die Ablieferung der in den Armenhäufern und Gefangnissen Verstorbenen an die anatom. Sale erlaubte, falls die Leichen nicht von den Verwandten reklamiert würden. *