FeedAfrikanische
TierreichAfrika Hand-Lexikon 1885

Afrikanische Gesellschaft in’ Deutschland wurde am 29. April 1878 zu Berlin, infolge der Grün I dung der Belgischen internationalen Afrika-Association zu Brüssel, e-J richtet und trat, nach einigen Zw schenphasen, infolge des Anschlusses der meisten geographischen Vereine Deutschlands und durch Vereinigung mit der deutschen Abteilung der belgischen Association an die Stelle der! 1373 gegründeten „Deutschen Ge sellschaft zur Erforschung Aquatonil Afrikas“ (s. d.). Ihr Ziel ist neben der wissenschaftlichen Erforschung auch auf die Erschliessung Afrikas für Kultur, Handel, Verkehr und Industrie gerichtet. Die Restbeständ des ältern Vereins ermöglichten in! Vereine mit dem vom Reichskanzler:) amt iberwiesenen Betrage von 100.0 Mark ein nachdrückliches Vorgehen Die Erforschung des Kongobecken wurde, als wichtigstes Ziel, von Westei (über Cassange und Mussumba), vol" Süden (Loanda) und von Norden bet! (von der Guineaküste über Adamauı nach Wadas) gleichzeitig in Aussicht I genommen. Der erste Reisends, welcher, zwar noch von der alteı Gesellschaft ausgesendet, für die nett Gesellschaft wirkte, war der Inge! nieur Schütt, welcher, nachdem vergeblich auf der von Mohr (get} 1876) gewählten Strasse vorzudringelf suchte, sich nordwärts wendend, def bisher ungenügend gekannte Hydrographie der grossen Zuflüsse des Kongo, wie des Kassabi u. a., zum ersten male aufhellte. Nächst Schütt waren es Max Buchner, den die Gesellschaft Ende ’75 nach Mussumba, der Hauptstadt des Muta Jamvo (s. d.), v. Mechow, den sie ’80 zur Erforschung des Quango, und Pogge, den sie nebst dem Leutnant Wissmann im Herbst 188) nach Loanda entsandte, um von dort aus eine der zivilisatorischen Stationen der Internationalen Association als Leiter zu übernehmen, wozu das Reichskanzleramt 25000 Mark bewilligte. 1880 wurde ferner die Errichtung einer Station in Ostafrika unternommen. Zur Leitung dieses Unternehmens wurde der Hauptmanna.D. von Schöler ausersehen, dem der Zoolog Böhm und der Astronom Kaiser beigegeben wurden. Sie verliessen Berlin 5. April 1880; die Station wurde zu Kakoma unweit Tabora, wo die Internationale Association eine Proviantniederlage unterhält, zwischen dem Tanganjika-See und Uniamwesi eingerichtet und bezogen. Im selben Jahre unterstützte sie den in Afrika reisenden Robert Flegel mit 5000 Mark, um ihm die Erforschung der Wasserscheide zwischen Niger, Schari, Ogowe und Kongo zu erleichtern. Über die weitere ‘Thätigkeit der Gesellschaft giebt die chronologische Zusammen-Stellung der Forschungs- und Entdeckungsreisen in Afrika (8. 68— 77) Auskunft. Als Organ dienen der Ge-Sellschaft die zu Berlin erscheinenden Afrikanische Gesellschaftin Wien wurde am 29. Dezember 1876 unter dem Protektorat des Erzherzogs Rudolph errichtet, und bildet das österteichische Nationalkomitee der Internationalen Afrikanischen Gesellschaft zu Brüssel. Afrikanische Handelsgesellschaft, 1) von Friedrich Wilhelm, dem Grossen errichtet zum Zweck der Belebung des preussischen Handels in Afrika. Es wurden mehrere Faktoreien an der Goldküste angelegt, die indessen nach des Grossen Kurfürsten Tode bald wieder aufgegeben wurden, auch eine Feste Gross-Friedrichsburg erbaut, die nach Auflösung der Gesellschaft (1718) an Holland überlassen wurde. — 2) s. British African Company. Afrikanische Konferenz. Die Einladungen zu derselben erliessen Deutschland und Frankreich, beseelt von dem Wunsche, allen Völkern die Handelsfreiheit in dem Becken des Kongo und an seiner Mündung zu sichern. Die englische Diplomatie hatte den Zusammentritt der Konferenz, welche sie direkt nicht ablehnen konnte, soviel als möglich zu verzögern gesucht, und sie gab ihre Einwilligung zur Beschickung derselben erst, nachdemam 19. Oktober 1854 der deutsche Botschafter persönlich auf dem Auswärtigen Amt die Erklärung abgegeben hatte, dass Fürst Bismarck durch Englands Auftreten sehr enttäuscht sei und vermute, dass man die Angelegenheit absichtlich in die Länge zu ziehen suche. Die Konferenz wurde am 15. November (Sonnabend) 1884 um 2 Uhr mittags in Berlin vom Fürsten Bismarck eröffnet. Vertreten waren durch ihre in Berlin beglaubigten Botschafter und Gesandten: Belgien (Graf van der Straten-Ponthoz und Generalsekretär des Ministeriums des Äussern Baron Lambermont), Frankreich (Baron von Courcel), England (Sir Eduard Malet), Österreich (Graf von S$zechenyi), Italien (Graf von Launay), Schweden und Norwegen (General Baron von Bildt), Dänemark (von Vind), Niederlande (Jonkheer van der Hoeven), Spanien (Graf von Benomar), Portugal (der Gesandte Marquis von Penafiel und der Rat von Serpa Pimentel), die Türkei (Said Pascha), die Vereinigten Staaten (der Gesandte John A. Kasson und der Bevollmächtigte Henry 3. Sanford); Russland hatte einen besondern Bevollmächtigten geschickt (Minister Graf Kapnist) und Deutschlands Vertreter waren der Reichskanzler Fürst Bismarck, Staatssekretär Graf von Hatzfeld, Unterstaatssekretär Busch, Geheimer Legationsrat von Kusserow. Fürst Bismarck wurde einstimmig zum Präsidenten und auf seinen Vorschlag (raf Wilhelm von Bismarck, der französische Botschaftsrat Raindre und Vizekonsul Dr. Schmidt zu Sekretären der Konferenz gewählt. Aus dem reichen Material, welches von der Konferenz erlediet wurde, seien hier folgende Beschlüsse hervorgehoben: Präzisierung des geographischenBegriffs „Kongo-Becken‘: Das Kongo-Becken wird begrenzt durch die @Gebirgsrücken der anstossenden Flussgebiete, nämlich des Niari, des Ogowe, des Schari und des Nil ım Norden; durch den Tanganjıka-See im Osten; durch die Gebirgsrücken des Sambesi und des Loge-Beckens im Süden. Es umschliesst demnach alle, nach dem Kongo und seinen Nebenflüssen entwässernden Länderstrecken, einschliesslich des Tanganjika-Sees und seiner östlichen Zuflüsse. Feststellung des geographischen Begriffs der „Kongo-Mündungen“: Die dem Regime der Handelsfreiheit unterworfene Küstenzone wird sich auf den atlantischen Ozean hinaus von Sette-Cama bis zur Loge-Mündung erstrecken. Ihre Nordgrenze wird dem Laufe des bei Sette-Cama mündenden Flusses folgen und wird von der Quelle desselben in östlicher Richtung bis zum Verbindungspunkte mit dem geographischen Becken des Kongo, mit Umgehung des Ogowe-Beckens, verlaufen. Die Südgrenze wird dem Laufe des Loge bis zur Quelle dieses Flusses folgen und sich von da nach Osten wenden, bis sie auf das geogr. Becken des Kongo trifft. ErklärungderHandelsfreiheit auf, dem Kongo (resp. Niger). 8. Kongostaat und Niger. Erklärung or den Sklaven-Handel: „Da in Übereinstimmung mit den allen rechtlichen Grundsätzen, wie solche von den Vertragsmächten anerkannt sind, der Sklavenhandel verboten ist und die Unternehmungen, die zu Lande oder zur See dem Handel Sklaven liefern, ebenfalls als verboten betrachtet werden müssen, so erklären die Mächte, welche Hoheitsrechte oder Einfluss im Gebiet des konventionellen Kongo-Beckens ausüben oder ausüben werden, dass dieses Gebiet weder als Markt noch als Durchgangsstrasse für den Handel mit Sklaven, gleichviel von welcher Rasse, benutzt werden darf. Jede dieser Mächte verpflichtet sich, alle ihr möglichen Mittel aufzubieten, um diesem Handel ein Ende zu machen, und diejenigen, welche sich mit ihm beschäftigen, zu bestrafen.“ Erklärung über die wesentlichen Bedingungen, welche erfüllt werden müssen, damit neue Besitznahmen auf den Küsten des afrikanischen Kontinents als wirklich geschehen betrachtet werden. „I. Die Macht, welche von nun an ein ausserhalb ihrer gegenwärtigen Besitzungen gelegenes Gebiet auf den Küsten des afrikanischen Kontinents an sich nehmen, oder, bis jetzt besitzlos, ein solches erwerben wird, und desgleichen die Macht, welche dort eine Schutzherrschaft aufrichten wird, soll: die betreffende Handlung mit einer an die anderen Unterzeichner der vorliegenden Akte gerichteten Anzeige verbinden, um dieselben in Stand zu setzen, gegebenen Falls ihre Einsprüche geltend zu machen. II. Die Vertragsmächte anerkennen die Verpflichtung, in den von ihnen auf den Küsten des afrikanischen Kontinents besetzten Gebieten das Vorhandensein einer Autorität zu sichern, welche hinreicht, die erworbenen Rechte zu schützen und die Freiheit des Handels und des Durchgangsverkehrs, wo sie statthaft, genau so wie sie festgesetzt worden, aufrecht zu erhalten.‘ Neutralitäts-Erklärung für die im konventionellen Kongo-Becken einbegriffenen Gebiete. S. den Artikel Kongo-Staat. Am 26. Februar fand die Schlusssitzung der Konferenz statt. Fürst Bismarck, welcher präsidierte, hielt in derselben folgende Ansprache: „Meine Herren! Nachdem nun unsere Konferenz nach langen und mühsamen Beratungen ihre Arbeiten beendet hat, stelle ich mit hoher Befriedigung fest, dass dank Ihrem Bemühen und dank dem versöhnlichen Geiste, derin unseren Unterhandlungen vorgewaltet hat, vollständiges Einverständnis über jeden Punkt des uns vorgelegten Programms hergestellt worden ist. Die Beschlüsse, welche wir nunmehr mit unserer Unterschrift bekräftigen wollen, sichern. dem Handel aller Nationen freie Bahn bis in das Herz desafrikanischen Kontinents. Die Bürgschaften, welche die Handelsfreiheit im Kongo-Becken sichern, und die Gesamtheit der in der Kongo- und in der Nigerschilfahrtsakte niedergelegten Anordnungen gewähren für Entwickelung und Sicherheit des Handels und der Industrie aller Nationen sehr günstige Vorbedingungen. In einer Reihe anderer Bestimmungen haben Sie Ihre Vorsorge für das sittliche und leibliche Wohl der eingeborenen Bevölkerung offenbart, und wir dürfen hoffen, dass diese von einem Geiste weisen Masshaltens getragenen Grundsätze fruchtbar sein und dazu beitragen werden, diese Bevölkerung an den Kulturwohlthaten teilnehmen zu lassen. Die eigenartigen Zustände, welche in den von ‚Ihnen den Handelsunternehmungen geöffneten weiten Gebietenobwalten, haben besondere Bürgschatten für dieBrhaltung des Friedens und der öffentlichen Ordaung fordern lassen. In der That würde die Kriegsfurie einen ganz besonders verderbenbringenden Charakter annehmen, wenn die Einseborenen dazu gebracht würden, in den Zerwürfnissen der Kulturmächte Partei zu nehmen. In richtiger Voraussehung der den Iuteressen des Handels und der Kultur aus dieser Möglichkeit erwachsenden Gefahren haben Sie die Mittel gesucht, welche einen grossen Teil des afrikanıschen Kontinents den Wechselfällen der allgemeinen Politik entziehen und dort die nationale Nebenbuhlerschaft auf friedliche Mitbewerbung in Handel und Industrie beschränken. In demselben Geiste haben Sie Missverständnissen und Streitigkeiten, zu denen neue Besitznahmen auf den afrikanischen Küsten Veranlassung geben könnten, vorbeugen wollen. Die Erklärung über die Förmlichkeiten, welche erfüllt werden müssen, wenn diese Besitznahmen als thatsächliche betrachtet werden sollen, führt eine neue Regel in das öffentliche Recht ein, die ihrerseits dazu beitragen wird, Ursachen zu Meinungsverschiedenheit und Streit aus den internationalen Beziehungen auszuscheiden. Der Geist gegenseitigen guten Binvernehmens, der Ihre Beratungen ausgezeichnet hat, überwog gleicherweise in den Unterhandlungen, welche ausserhalb der Konferenz zur Lösung schwieriger Grenzfragen unter den Parteien stattgefunden haben, welche Hoheitsrechteim Kongo-Gebiete ausüben werden und infolge ihrer Stellung vornehmlich berufen sind, die Wächter des Werkes zu werden, welches wir in Vollzug setzen.. Ich kann diesen Gegenstand nicht berühren ohne den Ausdruck unserer Huldigung für die edlen Bemühungen Sr. Maj. des Königs der Belgier, des Begründers eines Werkes, das heute fast von allen Staaten anerkannt ist und das, wenn es sich befestigt, der Sache der Humanität kostbare Dienste wird leisten können. Meine Herren. ich bin von Sr. Maj. dem Kaiser und König, meinem erhabenen Herrn, beauftragt, Ihnen Seinen wärmsten Dank auszusprechen für den Anteil, welchen jeder von Ihnen an der glücklichen Erfüllung der Aufgabe der Konferenz genommen hat. Ich erfülle eine letzte Pflicht, wenn ich dem Danke der Konferenz Ausdruck gebe, welche dieselbe denen schuldet, die sich den schwierigen Kommissionsarbeiten unterzogen haben, vorzüglich dem Herra Baron de Courcel und dem Herrn Baron Lambermont. Ebenso danke ich den Herren Delegierten für den wertvollen Beistand, welchen sie uns geliehen haben, und nicht minder dem Sekretariat der Konferenz, das durch die Genauigkeit seiner Arbeiten zur Erleichterung unserer Aufgabe beigetragen hat. Meine Herren, die Arbeiten der Konferenz werden wie alles Menschenwerk, verbessert und vervollständigt werden können, aber sie sind, wie ich hoffe, ein Markstein der fortschreitenden Entwickelung in den internationalen Beziehungen und schlingen ein neues Band der Gemeinschaft zwischen den Kulturvölkern.“

Afrika Hand-Lexikon. Ein Nachschlagebuch für JedermannVon Paul Heichen, Leipzig: Gressner & Schramm 1885 · Bd. 1, S. 90Scan: Staats- und Universitätsbibliothek Bremen · gemeinfrei

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