Egba (Ebba), Negervolk im nördl. Guinea; ihr chen Dahome und Benin gelegenes Land wird von Nord nach Süd vom Ogun- -Flusse durchströmt, welcher in die grosse Lagos-Lagune mündet. Die Hauptstadt des Eoba- Landes ist Abeokuta. Die Religion der E. ist der Fetischismus. "Egbo, der wichtigste Geheimbund der Neger im Keane eine SOziale Institution. Der E.-Orden verdankt seine Entstehung dem, bei der Zersplitterung der Herrschaft im Lande unvermeidlichen Mangel an Autorität, und es ist ihm gelungen, dieselbe zum grossen Teil auf sich zu übertragen. Da die im Gebiet des Kamerun und Kalabar ansässigen Neger ausnahmslos Händler sind, so auch ihr Geheimbund vorwiegend den Zweck, den Rechtszustand aufrecht zu erhalten, soweit er beim Handel in Frage kommt. Darauf weisen zunächst die Nachrichten über seine Entstehung hin. Auf einem grossen Ölmarkt im Innern en Kamerun und Kalabar soll der Bund, da vielfache Unordnungen einrissen und die europäischen Händler die Einhaltung der übernommenen V erpflichtungen forderten, als eine Art Hansa zu gegenseitiger Förderung der Interessen unter den grösseren Kaufleuten zustande gekommen sein. Mit dem Wachsen seines Ansehens bekam er die Polizei des ganzen Gebietes in seine Hand und gewann die politische Bedeutung einer Vehme., Er ist in 11 Grade geteilt, in die man sich stufenweise einkauft. Der oberste Grad (Yampai) bildet den engern Bund, den Rat, unter dessen Mitglieder die Eintrittsgebühren geteilt werden. Die Könige, deren Ansehen durch die Präsidentschaft im Orden wesentlich erhöht wird, suchen sich dieselbe stets zu sichern und führen dann in ihrer Eigenschaft als Ordensgrossmeister den Titel Zyamba. Jeder der verschiedenen Grade hat seinen Egbo-Tag, der dann die absolute Herrschaft ausübt, so dass eigentlich das gewöhnliche Herkommen, da die Egbo-Tage regelmässig einander folgen, dauernd suspendiert ist und sich das Land in permanentem Belagerungszustand befindet. Wenn ein Egbo-Tag verkündet ist, fliehen Kinder, Weiber und Sklaven — die beiden letzteren geniessen nur in bestimmten Orten das Eintrittsrecht in die niederen Grade —, da der Emissär des Ordens mit einer schweren Peitsche Umzug hält. Hat nun jemand ein persönliches oder irgend anderes Unrecht erlitten oder gelingt es ihm nicht eine Schuldsumme einzutreiben, so wendet er sich an den Egbo, der dann seine Sache übernimmt. Er braucht nur ein Ordensmitglied an der Brust zu berühren oder an die grosse Egbo-Trommel zu schlagen; Neger, die zu arm sind, um sich die Ördensprivilegien kaufen zu können, werden in solchen Fällen die Klienten eines Egbo-Edlen, der die Angelegenheit vor dem Ordensgerichte führt, wofür der Bund eine namhafte Summe beansprucht, da er zunächst nur das Interesse seiner Mitglieder bezweckt. Der mit Vertretung des Streitfalles Beauftragte beruft nun ein Ordensgericht. Erweist sich die Klage als unbegründet, so wird der Kläger bestraft. Wird der Beklagte verurteilt, so schreitet man unverzüglich zur Ausführung des Wahrspruches. Der Beauftragte läuft vermummt mit seiner schweren Peitsche unter dem lärmenden Gefolge der phantastisch gekleideten Egbo-Brüder direkt nach dem Hause des Verurteilten, das nun kurzer Hand niedergerissen wird zum Schaden von Leib und Habe der Bewohner, die sich nicht hinauswagen dürfen. Während dieses Prozesses und überhaupt der ganzen Dauer der Egbo-Sitzung, deren Ende das zweite Brfönen den Trommel verkündet, darf sich bei Todesstrafe kein Nichtbeteiligter auf der Strasse blicken lassen. Es kommt jedoch selten zu dem äussersten Fall der beschriebenen Exekution, da meist Freunde oder Verwandte des Verurteilten, sofern es sich um Schuldforderungen handelt, die Angelegenheit vorher ordnen. Die an des Ordens sind nur den Eingeweihten bekannt; es steht Todesstrafe auf deren Verbreitung. Dieselben scheinen sich vorzugsweise auf das Verhältnis der Herren zu den Frauen und Sklaven zu beziehen. Frauen, die nicht aus angesehenen Familien stammen, haben die‘ rücksichtsloseste Behandlung von ihren Eheherren zu erdulden, und das einzige Gesetz, welches der Orden je zum Schutze der Sklaven erliess, wurde auf Veranlassung der renden gegeben. Die Überzahl der Frauen und Sklaven im Kamerun-Lande macht solche Ausnahmezustände allerdings nötig. Im übrigen sieht der Or den seinen Zweck namentlich in der Kräftigung des kommerziellen Interesses. Europäische Kapitäne haben sich daher mehrfach mit Erfolg in die niederen Grade aufnehmen faseh um gegen ihre Gläubiger gesichert zu sein. Kapitän Burell vom Schiffe Haywood aus Liverpool besass 2. B. im Kalabar-Gebiete den Rang eines Yampai, die einflussreichste Stellung des Landes. Keineswegs tritt das Wirken des Egbo in den verschiedenen Lokalititen, über die er sich erstreckt, unter den gleichen Formen auf. Einige mit dem Orden zusammenhängende Bräuche, die speziell im deutschen Kamerun-Lande üblich sind, mögen hier noch Erwähnung finden. Dort treten bei den Prozeduren des Bundes die Genossen auf, indem ihre Leiber durch Laubwerk zusammengebunden sind, das in einen künstlichen Knoten geschürzt ist, sodass sie sich als zusammenhängende Masse bewegen. Häufig sieht man in den Kamerun - Ortschaften an den Wohnungen Pfähle angebracht, die mit einem Bündel grüner Blätter geschmückt sind. Es ist dies das Zeichen, welches der Besitzer aufgestellt hat, um kundzuthun, dass seine Habe unter dem Schutze des Egbo steht und derselbe den etwaigen Verletzer zur Strafe ziehen wird. Wird ein Dorf durch den Besuch einer hochangesehenen Person ausgezeichnet, vorzüglich eines europäischen Admirals oder Kaufherrn, so pflegt man dort die Egbo-Ziege vorzuführen, deren Anblick dem Volk sonst nur selten gestattet ist (Hager).