FeedErkennen
Recht & StaatFrauenzimmer-Lexicon 1715

Erkennen, Ist eine erbare und züchtige Redens-Art in H. Schrifft, wodurch die Beywohnung des Mannes mit dem Weibe zu verstehen gegeben wird. Solches wird gesagt von Adam Genes. IV. v. 1. In der Grund-Sprache soll diß Wort so viel heissen als: Wissen, erfahren, empfinden; denn die Jüdischen Jungfern waren sonst verschlossen, und kamen niemanden vor das Gesichte. In der ehelichen Beywohnung aber, hatte sie der Mann nahe, sahe sie, und erkannte sie so wohl von Gesichte, als andern Gliedern des Leibes, so sonder Verletzung der Keuschheit erkennet werden konten.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 489Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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