Gewürtz, Aroma, des especes, darunter werden verstanden diejenigen fremden Gewächse, von einem balsamischen, kräfftigen und penetranten Geschmack, welche in wohlbestalten Küchen an die Essen gethan werden, davon die vornehmsten: Cardamomen, Zimmet, Nelcken, Saffran, Ingber, Pfeffer, Muscaten-Blüten, und Nüsse etc. von einem jeden an gehörigen Ort insonderheit.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 668–669Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0