Nach-Hochzeit, Heisset man dasjenige Gast-Gebot oder Mahlzeit, so man den Tag nach der Hochzeit, oder kurtz darauf hält und anstellt; zu solcher Nach-Hochzeit werden insgemein diejenigen Personen mit gezogen, so wegen ihrer aufgetragenen Verrichtungen, dem rechten Hochzeit-Mahl nicht beywohnen können, als diejenigen Weiber, so in der Kuchenkammer gewesen, einige weitläufftige Freundinnen von Seiten Braut und Bräutigams, so man bey dem erstern Hochzeitschmauß nicht füglich setzen können, und andre dergleichen Personen.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1312Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0