FeedEhebette
Sitten & ModeFrauenzimmer-Lexicon 1715

Ehebette, Heisset diejenige Lagerstatt mit denen darzu gehörigen Betten, auch bisweilen Vorhängen versehen, worinnen Mann und Weib zu liegen pflegen. Dergleichen Ehebetten gehören nicht mit zur Gerade, sondern es behält selbiges der Wittber nach des Weibes Todt, und zwar in solchen Zustande, wie sich selbiges Zeit währender Ehe befunden, Land-R. lib. 3. art. 38. Weichbild. Art. 23. Hiernechst wird auch nach denen Sächsischen Rechten zum völligen Ehestande die Beschreitung des Ehebettes erfodert.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 435Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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