Pasquill, Ist eine Schmäh- und Schänd-Schrifft ohne Benennung des Autoris, wodurch mal-honnette Gemüther offtermahls das Frauenzimmer zu prostituiren und ihren ehrlichen Nahmen abzuschneiden suchen. Nach denen alten Römischen Gesetzen wurden dergleichen Pasquillanten mit dem Leben gestraffet. Rittershus. ad LL. XII. Tabb. Heut zu Tage aber ist die Straffe willkührlich, und bestehet offtermahls nach Befindung der Umstände in Gefängnüß, Relegation, Landes-Verweisung, auch manchmahl Staupenschlägen.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1420Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0