Sechswochen halten, Wird gesagt von denen Kindbetterinnen, so sich sechs Wochen lang nach ihrer Niederkunfft inne hälten, und den Wochen Besirch und Zuspruch binnen solcher Zeit abwarten. Die Heilige Schrifft setzte einer Kindetterin 33. Tage, binnen welcher Zeit sich selbige inne halten, und nicht zum Heiligthum kommen dürffte. Vid. Levitic. XII. In Chialis einer Stadt in der grossen Tartarey müssen die Männer vor die Weiber 6. Wochen halten, denn so bald eine Frau des Kindes genesen, gehet selbige aus dem Bette wieder an ihre Verrichtung, hingegen muß sich der Mann 42. Tage ins Wochen-Bette legen und pflegen. Dergleichen auch die Brassilianischen Weiber in America thun sollen.
Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1831–1832Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0