FeedWittbe
AllerleiFrauenzimmer-Lexicon 1715

Wittbe, Ist eine Frau, welcher ihr Mann abgestorben, und die vor dem völligen Verfluß des Trauer-Jahres nach ihres verstorbenen Mannes Tode nicht heyrathen darff, maßen selbige vor inhonnet gehalten, auch mit einer Straffe beleget wird, Carpzov. Pract. Crim. P. 2. qu. 66. n. 77. Brückner. Decis. Matrim. c. 15. n. 36. seqq. In Spanien wird solches nicht sehr in Acht genommen, weil die Weiber allda nach ihrer Männer Tode gar balde wieder zu heyrathen pflegen, angesehen von denen Wittben daselbst ein allzu strenges Leben erfordert wird; denen Königiunen aber in Spanien ist es nach des Landes Gewohnheit und Satzungen nicht wieder zu heyrathen vergönnet. Das Kind, so eine Wittbe nach ihres Mannes Tod im 9. 10. auch noch zum Anfang des 11. Monats zur Welt bringet, wird vor ehrlich und richtig gehalten, wenn es aber später kömmt, wird es vor unächtig erkannt. Carpz. Def. 15. & Respons. 111. n. 11. Doch werden völlige 30. Tage in einem ieden Monat gerechnet. Die Wittben in Indien, so sich mit ihren verstorbenen Männern nicht zugleich wolten verbrennen lassen, hiessen ein Schandfleck ihres Geschlechtes, ein Spott des Pöbels, und die allerunwürdigsten Seelen.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 2128–2129Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Allerlei 6