Frau oder Weib, Ist eine verehlichte Weibes-Person, so ihres Mannes Willen unn Befehl unterworffen, die Haushaltung führet, und in selbiger ihrem Gesinde zu befehlen hat. Es mag auch selbige noch so geringen Standes und Herkommens seyn, so tritt sie doch zugleich mit in die Würde ihres Mannes, geniesset gleiche Jura mit ihm, und kan vor keinen andern Ort belanget werden, als, wo ihr Mann hingehöret. Die alten Jüden müssen die Weiber nach ihrer tollen Meynung vor etwas schimpfliches gehalten haben, weil sie GOtt alle Morgen dafür zu dancken pflegen, daß er sie nicht zu Weibern hätte werden lassen. Caspar Neumann in seinen Trauer-Reden Part. I. n. 4. p. 138. seq. Und bey denen Türcken sind die Weiber so veracht, daß sie nicht einmahl bey ordentlichen Gottesdieste in denen Kirchen, sondern nur vor denen Thüren liegen und beten müssen. Ja die närrischen Persianer nennen die Weiber Haram, welches auf ihre Sprache, so viel als verflucht heisset: von Lohenstein in Annotat. ad Ibraim Sultan. Act. 2. v. 93. Und die wilden Scythen hielten auch vor unflätig den blossen Namen Weib auszusprechen. Von Lohenstein in Armin. P. I. Lib. 3. p. 307.